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Asylrecht: Ein neuer Wind weht

Der Bundesrat teilt die Asyl Suchenden in neue Kategorien ein. Keystone Archive

Der Bundesrat will abgewiesene Asyl Suchende integrieren, wenn eine Wegweisung nicht möglich ist. Die so genannte Drittstaaten-Regelung soll hingegen verschärft werden.

Der Bundesrat verabschiedete am Mittwoch seine Leitplanken zur Teilrevision des Asylgesetzes. Man wolle offen sein gegenüber tatsächlichen Flüchtlingen, sagte Justiz- und Polizeiministerin Ruth Metzler. Gegen Asyl Suchende, die das Schweizer Gastrecht jedoch überstrapazierten, solle vorgegangen werden.

Rückweisung in sichere Drittstaaten

Der Bundesrat soll neu die Kompetenz erhalten, so genannte sichere Drittstaaten zu bezeichnen. Auf die Gesuche von Asyl Suchenden, die sich in solchen Ländern – vorab den Nachbarstaaten – aufgehalten haben, sollen die Schweizer Behörden künftig nicht mehr eintreten. Einzige Ausnahme: Angehörige von Asyl Suchenden, die bereits in der Schweiz weilen.

Die Asylgesetzgebung lehne sich mit diesen Entscheiden der EU-Politik an, sagte Metzler vor den Medien. Der Bundesrat messe dem Beitritt der Schweiz zu den EU-Abkommen von Schengen und Dublin weiterhin grosse Bedeutung zu. Das Abseitsstehen zu diesen Polizei- und Asyl-Vereinbarungen hätte seinen Preis.

Mit Aufmerksamkeit hatte die Schweizer Regierung am letzten Wochenende den EU-Gipfel von Sevilla beobachtet, wo die illegale Einwanderung zuoberst auf der Traktandenliste stand. Die EU will künftig die Herkunfts- oder Transitländer der Zuwanderer vermehrt in die Pflicht nehmen.

Allerdings vermochten sich Italien, Deutschland und andere EU-Staaten in Sevilla nicht durchzusetzen mit der Forderung, wonach gegen jene Länder, die Flüchtlingsströme dulden, Wirtschafts-Sanktionen zu ergreifen seien.

Zwei neue Asylstatus

Neben der Verschärfung der Drittstaatenregelung schlägt der Bundesrat zudem vor, an Stelle der vorläufigen Aufnahme zwei neue Formen des Asylstatus zu schaffen. Der erste betrifft jene Asyl Suchenden, die keine anerkannten Flüchtlinge sind, die Schweiz aber nicht verlassen können, da die Wegweisung völkerrechtlich unzulässig oder unzumutbar ist.

Diese Menschen erhalten neu eine so genannte integrative Aufnahme, die ihnen einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt verschafft. Integrativ Aufgenommene sollen beim Familiennachzug die selben Rechte erhalten, wie sie für Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltsbewilligung gelten.

Sie sollen im Erlernen einer Landessprache und in ihrer Berufsausbildung gefördert werden. Wer straffällig wird, verliert den Anspruch auf integrative Aufnahme.

Abgewiesene Asyl Suchende dagegen, bei denen der Vollzug der Wegweisung unmöglich ist, werden lediglich geduldet. Sie erhalten die gleiche Rechtsstellung wie die heute vorläufig Aufgenommenen.

Unmöglich ist derzeit die Ausschaffung in einige afrikanische Staaten, die sich weigern, Bürgerinnen und Bürger aufzunehmen, die unter Zwang zurückgeführt wurden. Eine Rückführung kann aber auch deshalb unmöglich sein, weil im Herkunftsland Krieg herrscht.

Fünf Tage Beschwerdefrist

Asyl Suchende sollen neu fünf Arbeitstage statt nur 24 Stunden Zeit haben, gegen Nichteintretens- und Wegweisungs-Entscheide Beschwerde zu erheben. Die Asylrekurskommission soll in diesen Fällen ebenfalls innert fünf Tagen entscheiden.

Wenn aber der Vollzug der Wegweisung ab Empfangsstelle absehbar ist, kann der Asyl Suchende neu bis 20 Tage in Ausschaffungshaft gesetzt werden. Das Asylverfahren an den Flughäfen wird dem Inlandverfahren angeglichen.

Mehrheitlich positive Reaktionen

Die Vorschläge der Regierung werden in der Parlaments-Debatte noch viel zu reden geben. Bereits am Mittwoch gaben die Schweizer Regierungsparteien ihre Kommentare ab: Die Sozialdemokraten (SP) bewerten den neuen Status der integrativen Aufnahm positiv. Bei der Drittsaatenregelung wünscht sich die SP jedoch eine Regelung von Fall zu Fall.

Für die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) ist eine Verschärfung im Asylgesetz notwendig. “Sehr skeptisch” sei die Partei aber etwa in Bezug auf den Familiennachzug, weil dadurch neue Rechtsansprüche geschaffen würden.

Die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP) verspricht sich insbesondere von der vorgeschlagenen Drittstaatenregelung mehr Effizienz.

Hart ins Gericht mit der Landesregierung geht die Schweizerische Volkspartei (SVP): Die vorgeschlagene Drittstaatenregelung sei nicht klar umschrieben und werde zu einer halbherzigen Umsetzung führen. Die SVP-Initiative “gegen Asylmissbrauch”, die ebenfalls eine Drittstaatenregelung vorsieht, sei deshalb “nötiger denn je”. Die Schweizer Stimmberechtigten werden voraussichtlich im November über die SVP-Initiative abstimmen.

Diametral umgekehrt fiel die Stellungnahme der Schweizerischen Flüchtlingshilfe aus: Sie begrüsste am Mittwoch den neuen Status der integrativen Aufnahme. Die Drittstaaten-Regelung jedoch könnte zur Folge haben, dass diejenigen 98% der Asyl Suchenden, welche über einen Nachbarstaat eingereist seien, grundsätzlich keinen Zugang zu einem Asylverfahren erhielten.

swissinfo und Agenturen

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