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Auch tiefe Einkommen versichern

BVG-Revision soll Verbesserung vor allem für Frauen bringen. Keystone Archive

Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen ab 12'360 Franken sollen künftig obligatorisch in der zweiten Säule versichert sein. So will es das 1. BVG-Revisions-Modell.

Das von der nationalrätlichen Kommission gutgeheissene Modell für die 1.BVG-Revision des Beruflichen Vorsorge-Gesetzes (BVG) hätte jährliche Mehrkosten von 885 Mio. Franken zur Folge. Der Entscheid wurde unterschiedlich aufgenommen.

Bei der Beratung der ersten BVG-Revision sei es allen klar gewesen, dass die Vorsorge für Teilzeitangestellte und Leute mit kleineren und mittleren Einkommen verbessert werden müsse, sagte Nationalrätin Christine Egerszegi (FDP/AG) am Freitag vor den Medien.

Insgesamt lagen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit über 100 Einzelanträge vor. Sie sprach sich wie von ihrer Subkommission vorgeschlagen dafür aus, dass ab einem Jahreseinkommen von 12’360 Franken statt 24’720 Franken in Zukunft alle Arbeitnehmer obligatorisch in der zweiten Säule versichert sind.

Verbesserung vor allem für Frauen

Voraussetzung ist allerdings, dass diese 12’360 Franken bei einem einzigen Arbeitgeber verdient werden. Nach diesem Modell wären laut Kommission rund 50% der Frauen und rund 35% der Männer besser versichert. Neu versichert würden rund 17% der Frauen und 7% der Männer. Nicht versichert blieben rund 17% der Frauen und 8% der Männer.

Laut Kommissions-Präsident Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) stimmte die Kommission mit 16 zu 5 Stimmen für das Modell der Subkommission. Es gebe aber auch Minderheitsanträge, die das Modell des Bundesrates unterstützten, sagte Bortoluzzi. Der Bundesrat hatte aus Kostengründen auf eine Besserstellung von Teilzeit-Beschäftigten und Personen mit kleinem Einkommen verzichtet.

Mehrkosten von 885 Mio. Franken

Weiter befürwortet die Kommission, den Umwandlungssatz stufenweise auf 6,8% zu senken. Über die Übergangsfrist wurde laut Egerszegi noch nicht entschieden. Ziel sei es aber, das bisherige Leistungsniveau mindestens während der Übergangsfrist zu erhalten.

Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, den Renten-Umwandlungssatz bis 2016 stufenweise von 7,2 auf 6,65% zu senken. Weiter sprach sich die Kommission dafür aus, dass der Koordinationsabzug neu 40% des AHV-Lohnes beträgt.

Das von der Nationalratskommission vorgeschlagene Modell würde effektive Mehrkosten von 885 Mio. Franken pro Jahr gegenüber der geltenden Ordnung verursachen. Die Mehrkosten gegenüber dem Vorschlag des Bundes lägen laut Bortoluzzi bei 590 Mio. Franken.

Unterschiedliche Reaktionen

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und der Christlichnationale Gewerkschaftsbund der Schweiz begrüssten den Entscheid der Kommission, forderten aber einen ebenso mutigen Entscheid beim für die Rentenhöhe entscheidenden Umwandlungssatz. Der Schweizerische Gewerbeverband dagegen bezeichnete die Vorschläge der Kommission als inakzeptabel und drohte bereits mit dem Referendum.

swissinfo und Agenturen

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