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Behinderten-Initiative ging dem Stimmvolk zu weit

Behinderte stossen im Alltag oft auf Hindernisse. Les handicapés sont encore trop souvent confrontés à des obstacles.

Die Behinderten in der Schweiz erhalten kein direkt einklagbares Recht auf Zugang zu allen Gebäuden und Dienstleistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind.

Der Souverän hat am Sonntag die Volksinitiative “Gleiche Rechte für Behinderte” mit 62% Nein klar verworfen.

Dem von Behinderten-Organisationen lancierten Begehren stimmten rund 38% zu, 62% sagten Nein. Nur in den Kantonen Genf, Tessin und Jura gab es eine Ja-Mehrheit für die Initiative, die in allen Lebensbereichen gesetzliche Massnahmen zu Gleichstellung der Behinderten forderte.

Für Bundesrätin Ruth Metzler ist die klare Ablehnung der Behinderteninitiative “kein Nein zu den Anliegen behinderter Menschen im Lande”. Das Behinderten-Gleichstellungsgesetz habe die wichtigsten Forderungen der Initiative aufgenommen.

Enttäuscht zeigte sich das Komitee “Ja zum freien Zugang – Ja zur Behinderteninitiative”: Die Stimmberechtigten hätten den “überrissenen Darstellungen der Gegner” über die Kostenfolgen geglaubt. Doch das Komitee will weiter für die Anliegen der Behinderten kämpfen.

Freier Zugang

Die rund 700’000 Menschen mit einer Behinderung stossen im Alltag oft auf Hindernisse: Abschrankungen, Drehkreuze, Treppen, fehlende Signalanlagen für Blinde bei Fussgängerstreifen.

Die Volksinitiative “Gleiche Rechte für Behinderte” wollte dies ändern. Sie forderte für Behinderte den freien Zugang zu öffentlichen Bauten, Anlagen und Einrichtungen ermöglichen – soweit wirtschaftlich zumutbar.

Ausserdem sollte die “praktische, rechtliche und politische Lage der Behinderten in allen Lebenslagen verbessert werden”, so der Initiativtext. Dazu hätten auch in der Schule, im Erwerbsleben, in der Aus- und Weiterbildung Massnahmen für den freien Zugang getroffen werden müssen.

Keine Übergangsfristen

Obschon die Initiative nur “wirtschaftlich zumutbare” Massnahmen verlangte, ging sie nicht nur den Behörden, sondern offensichtlich auch den Stimmberechtigten zu weit.

Befürchtet wurden Rechtsunsicherheit, Prozesse und vor allem Milliardenkosten für bauliche Anpassungen. Auch das Fehlen von Übergangsfristen sprach gegen das Volksbegehren.

Bahn frei für das Gesetz

Nach dem Nein zur Initiative ist der Weg frei für das Inkrafttreten des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes Anfang 2004. Das Gesetz verlangt die Beseitigung von Hindernissen nur bei Neu- und Umbauten.

Das Gesetz sieht – unter anderem für den öffentlichen Verkehr – Fristen vor und lässt Ausnahmen zu, wo die Verhältnismässigkeit es verlangt.

swissinfo und Agenturen

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