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Betäubungsmittelgesetz: Das Wichtigste in Kürze

Das Vier-Säulen-Modell mit Massnahmen aus den Bereichen Prävention, Therapie, Schadenminderung und Repression soll als Vorgabe für die Schweizer Drogenpolitik verankert werden. Gegen die Vorlage ist das Referendum eingereicht worden.

Die Drogenpolitik der Schweiz ist seit Jahren eine grosse Baustelle, die rechtliche Situation ist in vielen Bereichen unklar oder nur provisorisch geregelt.

Mit der Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes sollen nun vorerst jene Punkte aus der 2004 im Parlament gescheiterten Vorlage übernommen werden, die politisch kaum bestritten und mehrheitsfähig sind.

Neben der Festschreibung der Politik der vier Säulen soll die bisher befristet eingeführte Therapieform der ärztlich verschriebenen Abgabe von Heroin an langjährige Schwerstsüchtige im Gesetz verankert werden.

Zudem soll der Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Bereichen Prävention und Früherkennung verstärkt sowie Abgabe oder Verkauf von Drogen in unmittelbarer Nähe von Ausbildungsstätten härter bestraft werden.

Weil ein Komitee gegen die Revision mit fast 52’000 Unterschriften das fakultative Referendum eingereicht hat, kommt die Vorlage am 30. November 2008 an die Urne.

Die Befürworter betonen, das Gesetz sei ein umfassender Ansatz in der Schweizer Drogen- und Suchtpolitik, der nicht nur eine einzelne Substanz einschliesse. Weil die befristete, ärztlich kontrollierte Heroinabgabe 2009 auslaufen würde, sei auch hier eine gesetzliche Grundlage dringend nötig.

Die Gegner der Vorlage kritisieren, mit dem Gesetz werde die Drogenpolitik weiter liberalisiert und die Bedeutung von Abstinenz und Ausstieg aus den Drogen vernachlässigt. Die Abgabe an Süchtige sei keine Lösung. Zudem sei die aktuelle Situation des Drogenmissbrauchs in der Schweiz alarmierend.

swissinfo

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