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Betrugsbekämpfung: Stellung der Schweiz

Schweiz: Die Schweiz ist bereit, im Rahmen ihrer Rechtsordnung rasch Lösungen zur effizienten Bekämpfung des Zollbetrugs zu finden, sie hat kein Interesse daran, Abgabebetrug zu dulden oder Drehscheibe von organisiertem Schmuggel zu sein. Tatbestände, für welche verstärkt Amts-und Rechtshilfe geleistet werden soll, wären in einem Staatsvertrag präzis zu umschreiben. Dabei könnten auch der gewerbsmässige Schmuggel sowie Betrügereien mit Export-Subventionen erfasst werden. In solchen Fällen würde auch das Bankgeheimnis aufgehoben. Die Anwendung von Zwangsmassnahmen wie z.B. Beschlagnahme von Dokumenten wäre auch im Amtshilfeverfahren zulässig. Damit würden die in den letzten Jahren bekannt gewordenen grossen Schmuggelfälle, in denen Organisatoren von der Schweiz aus gehandelt haben, rasch und wirksam erfasst. Die Schweiz könnte auch Amts- und Rechtshilfe leisten, wenn die Schmuggelware das schweizerische Territorium nicht berührt hat. EU: Die EU will über die Betrugsbekämpfung hinaus alle illegalen Aktivitäten, die zum Schaden der finanziellen Interessen der Vertragsparteien führen erfassen. Sie möchte deshalb ein umfassendes Amts- und Rechtshilfeabkommen aushandeln, das sich auf alle die indirekte Fiskalität betreffenden Widerhandlungen bezieht; vom Abkommen ausgenommen blieben die direkten Steuern. Auskunft: Rudolf Dietrich, Oberzolldirektor, Tel. 031 322 65 01

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