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Bewilligungspflicht für Schweizer Banken in Deutschland

Der Zugang zum deutschen Markt bleibt für Schweizer Banken beschwerlich. Dies obschon die deutschen Behörden nun Erleichterungen zugesagt haben.

Aus Schweizer Sicht sind die deutschen Auflagen aber nach wie vor diskriminierend.

Nach monatelangem Seilziehen um einen erleichterten Zugang für Schweizer Banken im deutschen Markt haben sich die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und das deutsche Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor wenigen Tagen auf einen Kompromiss geeinigt.

Zwar können sich Schweizer Banken von der Bewilligung in einem vereinfachten Verfahren freistellen, doch dürfen sie ohne einen in Deutschland ansässigen Partner von der Schweiz aus keine Privatkunden anwerben. Anderfalls sind sie gezwungen, eine Niederlassung zu eröffnen.

Eine pauschale Freistellung, wie es die Schweizer Banken gefordert hatten, ist damit vom Tisch.

Schweizer Institute müssen sich den erschwerten Anforderungen in Deutschland stellen, weil die deutschen Behörden für Institute aus einem Nicht-EWR-Land generell eine Bewilligungspflicht verlangt haben. Das ist bei den Schweizer Bankiers entschieden auf Widerstand gestossen.

“Schikane für Schweizer Banken”

Die Schweizer Banken empfinden aber auch den erzielten Kompromiss als diskriminierend. “Diese Lösung ist ein klares Hemmnis”, sagte Thomas Sutter, Mediensprecher der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) auf Anfrage.

Es sei zwar positiv, dass ein “unbürokratisches und schnelles” Verfahren zugesichert worden sei, sagte Sutter. Dass aber die Banken ohne deutschen Partner im Privatkundengeschäft direkt keine Geschäfte anbahnen dürfen, sei “eine Schikane”.

Der deutsche Markt ist wichtig

Die deutschen Behörden rechtfertigen die Regelung mit dem Schutz der privaten Anleger. Dieses Argument läuft bei der Bankiervereinigung jedoch ins Leere: Die Bankenaufsicht der EBK sei verglichen mit derjenigen in Deutschland mindestens gleichwertig.

Die Diskriminierung lasse sich also nicht alleine mit Anlegerschutz erklären, sagte Sutter. Das heisst: Die Regelung kommt aus der Sicht der Banken auch aus Konkurrenzgründen zustande.

Auf jeden Fall will die Bankiervereinigung weiterhin für eine Lockerung der Anforderungen kämpfen. Denn der deutsche Markt sei für die Schweizer Banken sehr wichtig, sagte Sutter.

Deutschland sieht keine Behinderung

Die EBK ist zufrieden mit dem Kompromiss. Mit der erzielten Lösung sei eine Rechtsunsicherheit behoben worden, sagte EBK- Sprecherin Tanja Kocher auf Anfrage.

Die deutschen Behörden sehen in der neuen Lösung keine Diskriminierung der Schweizer Banken, wie Barbara Hendricks, Parlamentarische Sekretärin im Finanzministerium in Berlin, in einem Interwiev mit der “HandelsZeitung” sagte.

Die Auflagen in Deutschland treffen vor allem kleinere Institute. Für die Grossbanken stellt sich die Frage nicht.

“Wir haben eine Banklizenz in Deutschland”, bestätigte etwa UBS-Sprecherin Sabine Wössner. Dies gilt auch für die Credit Suisse Group (CSG).

Behördenweg für alle – ohne Lizenz



Auch die Privatbank Vontobel ist in Deutschland vertreten. Vontobel wolle zunächst die Situation analysieren, sagte Susanne Borer, zuständig für Investor Relations bei Vontobel. Generell seien die neuen Anforderungen zwar nicht überraschend, aber erschwerend.

Für die Banken, die noch keine Banklizenz besitzen, gilt der Behördenweg. Inzwischen haben gemäss Hendricks zehn Banken ein Gesuch um Freistellung eingereicht. Zwei Anträge wurden in der Zwischenzeit positiv entschieden.

swissinfo, Iris Kronenberb, sda

Das Abkommen zwischen der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) und dem deutschen Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sieht vor, dass Schweizer Banken ohne Niederlassung in Deutschland bzw. ohne deutschen Partner keine Privatkunden im Nachbarland anwerben dürfen.

Die Auflagen betreffen v.a. kleine und mittlere Bankunternehmen.

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