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Börsen-Regeln: Mehr Transparenz

An der Schweizer Börse gelten in naher Zukunft schärfere Regeln zur ethischen Unternehmens-Führung. Keystone Archive

Die Schweizer Börse führt einen Kodex für ethische Unternehmens-Führung ein. Damit will sie Affären verringern und ein ethischeres Verhalten erwirken.

Die Zulassungs-Behörde der Schweizer Börse (swx) stimmte am Mittwoch einer neuen Weisung über gute Unternehmens-Führung – die so genannte Corporate Governance – zu. Es handelt sich um neue, zwingende Regeln, die für alle an der swx kotierten Unternehmen gelten.

Sie sollen noch dieses Jahr in Kraft treten. Zuvor muss die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) die Richtlinie genehmigen. EBK-Sprecherin Tanja Kocher sagte, die Aufsichtsbehörde werde die neuen Regeln nach “Erhalt und Prüfung” genehmigen.

Mehr Transparenz

Mit den Regeln soll ein Minimalstandard an Transparenz erreicht werden. Ein Teil der Richtlinie befasst sich mit der Offenlegung von Entschädigungen der obersten Unternehmensgremien, wie die swx mitteilte.

Verlangt wird unter anderem die Veröffentlichung der Kriterien und Methoden zur Festlegung aller Entschädigungs-Bestandteile sowie die Entschädigungen – samt Salären, Boni, Gutschriften und Sachleistungen. Auszuweisen sind ferner Optionen, Aktienzuteilungen, Pensionskassen-Einlagen, Organdarlehen und Abgangs-Entschädigungen.

Diese Informationen sind je gesamthaft für die exekutiven Mitglieder eines Verwaltungsrates (VR) und die Mitglieder der Geschäftsleitung zu publizieren. Zu veröffentlichen sind sie auch für nicht-exekutive VR-Mitglieder sowie für ehemalige Mitglieder der Führungsorgane.

Fall ABB war zuviel

Zusätzlich werden diese Informationen separat auch für jenes VR-Mitglied verlangt, das die gesamthaft höchste Entschädigung erhält; allerdings ist keine Namensnennung vorgesehen. Nach dem Fall ABB hatten auch bürgerliche Politiker verlangt, die Managerlöhne seien einzeln offen zu legen.

Die neuen Regeln der Börse schliessen nahtlos an den “Swiss Code of Best Practice” von economiesuisse an, dem Dachverband der Schweizer Wirtschaft. Dieser Code soll für alle Firmen gelten. Es handelt sich dabei allerdings nur um einfache Empfehlungen.

Nach Botswana

Man scheint nun auch in der Schweiz das Verlangen der Aktionäre nach offener Information, nach mehr Transparenz betreffend Geschäftsgang und Vorgängen im Innern der Firma ernst zu nehmen.

“Botswana zum Beispiel hat seit mehreren Jahren Standesregeln für die Unternehmens-Führung”, erklärt Stefano Gilardi von der Unternehmens-Beratung Centre Info. “Für einen so wichtigen Finanzplatz wie die Schweiz kommen diese Massnahmen etwas spät.”

Erst vor zwei oder drei Jahren wurde man sich in der Schweiz bewusst, dass sich viele Firmen zu wenig transparent verhielten – insbesondere gegenüber internationalen Investoren. Eine Reihe von Affären in den letzten Monaten – vom Führungskampf bei Kuoni über das Swissair-Debakel bis zum Skandal der Pensionsgelder bei ABB – brachten die Sache dann ins Rollen.

Die Kritik in der Öffentlichkeit

“Diese Ereignisse und die Kritik in der Öffentlichkeit haben alle, oder fast alle, davon überzeugt, dass diese Art Offenlegung nötig ist, damit die Schweizer Firmen positiver wahrgenommen werden”, ist Thomas Pletscher überzeugt. Pletscher ist Mitglied der Direktion von economiesuisse. Er hat die Expertengruppe geleitet, welche den neuen Code ausarbeitete.

Doch reichen die neuen economiesuisse- und Börsen-Regeln aus? “Es fehlt noch ein grosses Kapitel”, stellt Dominique Biedermann, Direktor der Stiftung Ethos, fest. Ethos verwaltet die Finanzen von rund hundert Pensionskassen. “Was fehlt, ist die Gleichbehandlung der Aktionäre. Zum Prinzip ‘1 Aktie – 1 Stimme’ steht in diesem Code nichts.”

Biedermann stellt noch andere Schwächen fest. Etwa diejenige, dass der Code die Unternehmen nicht zu einer Begründung verpflichtet, wenn sie eine Regel nicht beachten. Zudem betone das Regelwerk die Bedeutung unabhängiger Verwalter nicht genug.

Offener als EU- Anforderungen

Die Richtlinie geht gemäss Mitteilung jedoch über den Vorschlag des Ausschusses hinaus, der letzten Herbst in die Vernehmlassung geschickt wurde und allgemein auf Zustimmung stiess. Sie gehe auch weiter als die in der Europäischen Union (EU) geltenden Anforderungen.

“Salärexzesse, wie die in den vergangenen Monaten bekannt gewordenen Beispiele, wären durch diese Richtlinie transparent gemacht worden”, wurde der Präsident der Zulassungsstelle, Peter E. Merian, zitiert.

Thomas Pletscher verteidigt sein Kind gegen Kritik: “Im internationalen Vergleich geht der Schweizer Code weit genug.” Allerdings, räumt Pletscher ein, könne der Kodex keine Garantien bieten. Es gebe neben dem gesetzlichen Rahmen eben auch noch den Faktor Mensch.

Und: “Der Erfolg hängt von den Beschlüssen der Firmen und vom Markt ab”, erklärt Pletscher. “Es wäre falsch zu glauben, dass ein solcher Code jeden Konkurs einer grossen Schweizer Firma verhindern könnte.”

swissinfo

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