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Brüssel interessiert sich für Lex Bonny

In Bern hat im November der Dialog mit der EU begonnen. Ex-press

Verstossen befristete Steuererleichterungen, die so genannte Lex Bonny, gegen EU-Recht? Brüssel hat Bern um Informationen zur neuen Regionalpolitik gebeten.

Ist das der Auftakt zu einem neuerlichen Steuerstreit mit Brüssel? Auf Schweizer Seite geht man nicht davon aus.

Im Rahmen des Gemischten Ausschusses zum bilateralen Freihandelsabkommen, der am Donnerstag in Brüssel stattfand, sprach die EU-Kommission den Steuerstreit mit der Schweiz nur pro forma an.

Dies deshalb, weil am Montag in Bern ein “Dialog” auf Expertenebene zwischen der Schweiz und der EU zu den umstrittenen kantonalen Steuerregimen für gewisse Firmen begonnen hat, der mehrere Monate dauern dürfte.

Regionalförderung auf Zeit

Zur Sprache kamen in Brüssel allerdings andere schweizerische Steuererleichterungen: Die EU-Kommission hatte, wie erst jetzt bekannt wurde, bereits vor Monaten die Schweiz in einem Brief um Auskunft zu deren neuen Regionalpolitik gebeten.

Im Rahmen des Bundesgesetzes zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete, der so genannten Lex Bonny, können befristete Steuererleichterungen gewährt werden, um Firmen in wirtschaftlich benachteiligte Regionen zu locken.

Neuer Steuerstreit?

Ist dies der Beginn eines neuen Steuerstreits zwischen der Schweiz und der EU? “Ich sehe keine Anzeichen, die in diese Richtung deuten”, beruhigte nach dem Treffen Bernhard Marfurt, Schweizer Botschafter bei der EU in Brüssel.

Er habe dargelegt, dass die Schweizer Regierung die konkreten Bedingungen für Steuererleichterungen im Rahmen der überarbeiteten Lex Bonny erst noch festlegen müsse, sagte Marfurt. Er wird übrigens demnächst von Brüssel zur multilateralen Botschaft in Wien wechseln.

Per Brief

Es handle sich vorerst um eine reine Informationsanfrage, hiess es auch auf EU-Seite nach dem Treffen. Allerdings hatte auch der Steuerstreit vor zwei Jahren mit einem harmlos formulierten Brief aus Brüssel begonnen.

Wie damals haben sich zudem auch bezüglich der Lex Bonny Nachbarstaaten der Schweiz in Brüssel beschwert.

Dennoch scheint ein neuer Konflikt im Fall der Regionalpolitik aus einem Grund unwahrscheinlich: Die EU subventioniert selber wirtschaftlich rückständige Regionen mit der grossen Giesskanne – sie kann die Schweiz diesbezüglich deshalb nur schlecht kritisieren.

swissinfo, Simon Thönen, Brüssel

Vor bald 30 Jahren hat das Schweizer Parlament ein beliebtes wirtschaftliches Förderinstrument geschaffen.

Das nach dem einstigen FDP-Nationalrat Jean-Pierre Bonny benannte Gesetz erlaubt es strukturschwachen Gebieten, neu zuziehenden Industriefirmen zehn Jahre lang die Steuern zu erlassen.

Inzwischen gilt diese “Lex Bonny” nicht mehr nur für Industriebetriebe, sondern auch für “produktionsnahe Dienstleistungsbetriebe”.

Dies führte dazu, dass internationale Firmen ihren Hauptsitz nicht nur in Zentren, sondern auch vermehrt in ländlichere Regionen der Schweiz verlegten.

Die Schweizer Regierung möchte zwar diese Fördergebiete einschränken und nur noch die wirtschaftlich schwächsten Regionen und Täler neu eingrenzen.

Die Kantone sind gegen diese Einschränkung. Ein Entscheid steht noch aus.

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