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Bundesanwalt künftig vom Parlament gewählt

Der Bundesanwalt wird künftig vom Parlament gewählt und von einem unabhängigen Fachgremium beaufsichtigt. Der Nationalrat ist am Mittwoch auf die Linie des Ständerates eingeschwenkt.

Die Einigung kam nur knapp zustande: Der Nationalrat sprach sich mit 88 zu 81 Stimmen bei einer Enthaltung für das Ständeratsmodell aus.

Die Minderheit hatte am bundesrätlichen Vorschlag festhalten wollen, wonach künftig der Bundesrat den Bundesanwalt ernannt und beaufsichtigt hätte.

Für Kontroversen sorgte die Aufsicht vor allem zur Zeit des Konflikts zwischen dem damaligen Justizminister Christoph Blocher und Bundesanwalt Valentin Roschacher.

Blocher war damals vorgeworfen worden, seine Kompetenzen überschritten zu haben. Der Vorschlag für eine Neuorganisation der Aufsicht wurde aber noch unter seiner Regie erarbeitet.

Der Ständerat war damit nicht zufrieden. Er erarbeitete einen eigenen Vorschlag, dem nun auch der Nationalrat zugestimmt hat. Demnach wird die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft einem Siebnergremium übertragen.

Dieses setzt sich zusammen aus je einem Vertreter des Bundesgerichts und des Bundesstrafgerichts, zwei praktizierenden Anwälten und drei unabhängigen Fachleuten, die weder einem Bundesgericht angehören noch in einem kantonalen Anwaltsregister figurieren.

swissinfo.ch und Agenturen

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