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Bern erster Kanton mit Sozialinspektoren

Getarnte Ermittlung: Darf der Sozialinspektor, oder darf er nicht? imagepoint

Nach Zürich, Basel und Emmen setzen neu auch die vier Berner Gemeinden Bern (Stadt), Biel, Köniz und Ittigen Sozialinspektoren ein. Das Besondere: Ihr Einsatz geht auf Rechnung des Kantons.

Es ist ein Pilotprojekt: Der Kanton zahlt, die vier beteiligten Gemeinden lassen Sozialinspektoren während eines halben Jahres ermitteln. Ihr Auftrag: Missbräuche effizient bekämpfen und wenn immer möglich verhindern, umschrieb Philippe Perrenoud, der sozialdemokratische Gesundheitsdirektor in der Berner Kantonsregierung, am Montag die Zielsetzung. Zugleich solle das Vertrauen in die Sozialdienste gestärkt werden.

Für den Bieler Gemeinderat Pierre-Yves Moeschler steht die Glaubwürdigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung auf dem Spiel. “Öffentliche Gelder können und dürfen nicht verschwendet werden”, sagte der Sozialdirektor der Uhrenmetropole. Seine Abteilung war es, die den Anstoss für das Zusammenspannen von Kanton und Gemeinden gegeben hatte.

Im bis Oktober 2008 befristeten Versuch setzen die vier beteiligten Gemeinden Sozialinspektoren ein. Dann nämlich, wenn ein Verdacht auf missbräuchlichen Sozialhilfebezug besteht. “Die Sozialinspektoren sollen diesen Verdacht erhärten oder beseitigen”, erwartet Walter Haag von der Könizer Sozialbehörde.

Wider Polemik

Der Kanton seinerseits erhofft sich von der Zusammenarbeit mit den Gemeinden Antworten auf folgende Fragen: Welche Formen von Missbrauch gibt es? Können die Sozialdienste ihre Kontrollen optimieren? Bringen Sozialinspektoren zusätzlichen Nutzen?

An den Antworten hat er alles Interesse. Denn es ist der Kanton, der die Hälfte der Sozialhilfe-Budgets der Gemeinden alimentiert. Die andere Hälfte fliesst via kantonalen Lastenausgleich in die Gemeindekassen.

Die Ergebnisse des Versuchs sind auf spätestens Anfang 2009 angekündigt. Perrenoud erwartet einen Nutzen für den ganzen Kanton Bern. Sie sollen aber auch mithelfen, mehr Sachlichkeit in die öffentliche Diskussion zu bringen.

Nur eine kleine Minderheit würde Sozialhilfe missbräuchlich beziehen, betonte Perrenoud. “Der überwiegende Teil der Bezüger aber befindet sich in einer Notlage und ist dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen.”

Strittige verdeckte Ermittlung

Das Ziel, den Missbrauch zu bekämpfen, gibt der Kanton den vier Pilotgemeinden vor. In der Wahl der Konzepte aber lässt er ihnen viel Spielraum. Dies soll einen Vergleich der verschiedenen Ansätze ermöglichen, sagte Perrenoud.

In Biel dürfen Sozialinspektoren nur auf Antrag des Sozialdienstes oder von Dritten aktiv werden. Sie überprüfen etwa die Wohnsituation der Bezüger und ermitteln bei Verdacht auf nicht deklarierte Einkommen oder Nebeneinkünfte. Heimliche Untersuchungen sind aber nicht erlaubt.

Ebenso wenig in Ittigen. Mangels gesetzlicher Grundlagen dürfen die Sozialinspektoren auch im Berner Vorort nicht verdeckt gegen Bezüger ermitteln. Die Behörden haben deshalb alle der knapp 400 Sozialhilfebezüger “offen und transparent” auf mögliche Überprüfungsmassnahmen aufmerksam gemacht. Davon erhoffen sie sich eine abschreckende Wirkung.

Die Könizer Behörden dagegen halten Hausbesuche nicht für ausreichend und lassen die Sozialinspektoren verdächtige Bezüger auch beobachten und überwachen. Dies darf aber nur im öffentlichen Raum geschehen, schränkt der Könizer Behördenvertreter Walter Haag ein.

Umschwung bei Berner Stadtbehörden

Die Stadt Bern, die sich auch am Versuch beteiligt, hat ihre Pläne bereits im März vorgestellt. Die Bundesstadt will eineinhalb Stellen für Sozialinspektoren und eine Vollstelle für einen Sozialrevisor schaffen.

In Bern dürfen die Inspektoren ebenfalls nicht verdeckt ermitteln. Der Sozialrevisor unterstützt die Sozialarbeitenden in Fällen, die in finanzieller Hinsicht komplex sind.

Die Stadtberner Sozialdirektorin Edith Olibet war lange Zeit erklärte Gegnerin vom Einsatz von Sozialinspektoren gewesen. Ein im letzten Sommer publik gewordener Fall eines Iraners, der Sozialhilfe bezog und gleichzeitig einen teuren BMW fuhr, löste dann aber einen Umschwung aus.

Druck von Rechts

Solche und andere Fälle, die von den Medien aufgegriffen wurden, dienten der Schweizerischen Volkspartei als willkommene Munition für eine aggressive Kampagne gegen “Sozialschmarotzer”.

Bezüger von Sozialhilfe, insbesondere solche mit ausländischer Herkunft, sind seither vermehrt als Profiteure auf Kosten der Steuerzahler stigmatisiert. Die SVP zielte aber ebenso auf Sozialbehörden aller Stufen.

swissinfo, Renat Künzi

Zuständig für die Sozialhilfe sind die Gemeinden.

Die Sozialhilfegelder werden zur Hälfte vom Kanton und zur anderen Hälfte über den Kantonalen Lastenausgleich finanziert.

Das hat bisher mitgeholfen, den Anreiz für die Gemeinden zur Missbrauchsbekämpfung zu mindern.

Wie teuer der bis Ende Oktober 2008 befristete Versuch dem Kanton zu stehen kommt, ist noch nicht klar.

In Biel wird die externe Prüfung von 15 bis 20 Verdachtsfällen rund 20’000 Franken kosten.

Dieselbe Summe ist für den Einsatz eines Sozialinspektors in Ittigen veranschlagt.

In der Stadt Bern werden im Rahmen des Projekts insgesamt 2,5 neue Stellen geschaffen (150% Sozialinspektoren, 100% Sozialrevisor). Die Kosten belaufen sich auf 220’000 Franken.

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