Trotz der massiven Kritik der Geschäftsprüfungs-Delegation (GPDel) darf der Inlandnachrichtendienst weiterhin "blind" Daten über "staatsschutzrelevante Personen" sammeln.
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Sofortmassnahmen gibt es nach der Veröffentlichung des Berichts der GPDel über Missstände beim Schweizer Staatsschutz keine. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf hat keine Datensperre verhängt.
Der Bundesrat wird den Bericht der GPDel nun analysieren und bis Ende Oktober, wie verlangt, darauf antworten. Auch das Parlament befasst sich erst im Herbst mit dem Thema.
Der frühere Justizminister Christoph Blocher hält sich trotz happiger Vorwürfe weiterhin bedeckt. Der alt Bundesrat äussere sich nicht zu dem Thema, liess er durch seine Sekretärin mitteilen.
Weiter soll die Teilrevision der Verordnung über den Nachrichtendienst durch das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) in der Herbstsession ins Parlament kommen und bereits im Herbst in Kraft treten.
Gemäss der Justizministerin bringt sie unter anderem Verbesserungen bei den Staatsschutz-Aktivitäten der Kantone. Wer wissen wolle, ob der Nachrichtendienst über ihn Daten sammelt, habe künftig das Recht, das zu erfahren.
Ebenfalls für den Herbst vorgesehen ist die zweite bundesrätliche Botschaft für die Teilrevision des Bundesgesetzes über Massnahmen der inneren Sicherheit (BWIS). Der Bundesrat muss beim “grossen Lauschangriff” nochmals über die Bücher, weil das Parlament in der ersten Beratung seine Vorschläge zurückgewiesen hat.
Dabei geht es um heikle Eingriffe in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger, unter anderem um den Einsatz von Wanzen und die Überwachung von Telefon-, Mail- und Postverkehr. Besonders im Hinblick auf Grundrechte wie Schutz der Privatsphäre, Meinungs- und Informationsfreiheit sowie Vereinigungsfreiheit verlangte das Parlament eine Überprüfung.
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