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Gewalt gegen ausländische Ehefrauen weiterhin kein Thema

Lässt sich ein ausländischer Ehepartner wegen häuslicher Gewalt scheiden, ist die Konsequenz die Ausreise aus der Schweiz (gestellte Szene). Keystone Archive

Ausländische Frauen, die in der Ehe Gewalt erfahren, müssen weiter auf eine Regelung der Aufenthaltsdauer warten. So entschied der Ständerat.

Nach geltendem Recht verlieren ausländische Ehegattinnen und Ehegatten eines Schweizers oder einer Schweizerin grundsätzlich ihr Aufenthaltsrecht, wenn sie sich scheiden lassen. Bei Partnerinnen von Ausländern mit einer Niederlassung genügt bereits das Verlassen des gemeinsamen Haushalts, um ausreisen zu müssen.

Um diesen Missstand zu beheben, hatte der Nationalrat im Juni 1999 einer Neuregelung, die die Sozialdemokratin Christine Goll beantragt hatte, mehrheitlich zugestimmt. Demnach würde eine Aufenthalts-Bewilligung erteilt, wenn die Ausreise unzumutbar ist.

Der Ständerat verwarf dagegen im letzten Juni das Vorhaben mit Verweis auf die laufende Gesamtrevision des Ausländergesetzes, verschärfte aber die Bekämpfung von Scheinehen. Dieses Vorgehen löste im Nationalrat Empörung aus, und die Grosse Kammer blieb im vergangenen September mit 108 zu 55 Stimmen bei ihrem Entscheid.

Sistiert anstelle eines Neins

Der Ständerat beschloss nun am Donnerstag mit 25 gegen sieben Stimmen, die Behandlung der Initiative Goll zu sistieren. Ein erneutes Nein würde nach aussen negativ wirken, begründete die freisinngie Erika Forster das Vorgehen. Es sei aber richtig, die Frage bei der Revision des Ausländergesetzes zu behandeln. Zudem sei im Nationalrat das ständerätliche Anliegen der Scheinehen-Bekämpfung sistiert worden.

Hansheiri Inderkum (CVP) unterstützte den Ordnungsantrag Forsters: mit einem zweiten Nein würde ein falsches Signal gesetzt, denn das Anliegen der Initiative Goll sei tatsächlich ein Thema.

Dies bestritt Maximilian Reimann (SVP/AG), der erneut nicht auf das Anliegen eintreten wollte. Golls Initiative gehe wesentlich weiter, als dies der Bundesrat im neuen Ausländerrecht vorhabe. Der Rechtsanspruch auf eine Aufenthalts-Bewilligung fördere Missbräuche. Kranke und Invalide würden zu Scheinehen missbraucht. Fälle in Deutschland zeigten, dass sich auch islamische Fundamentalisten so ein Aufenthaltsrecht verschafften.

Auch Bundesrätin Ruth Metzler verwies erneut auf die bereits bestehende Härtefall-Regelung. Die Diskussion über das Aufenthaltsrecht von Ehegattinnen müsse im Gesamtkontext geführt werden.

Eugen David (CVP) entgegnete, das geltende Ausländerrecht ermögliche Gewalt gegen Frauen. Es brauche eine schnelle Änderung, die gleichzeitig eine Regelung zur Missbrauchs-Bekämpfung enthalte. Es sei unerträglich, dass der Rat das Problem weiter vor sich herschiebe. Bis das neue Ausländergesetz in Kraft trete, würden noch mehrere Jahre vergehen.

Unterstützung erhielt David von der Christiane Langenberger (FDP) und Christiane Brunner (SP), die aber im Sinne des kleinere Übels empfahl, die Sistierung einem Nein vorzuziehen.

swissinfo und Agenturen

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