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Kein Wahlkreis für die 5. Schweiz

Keine reservierten Sitze für die 5. Schweiz. RDB

Mit Stichentscheid des Präsidenten lehnt es die zuständige Kommission des Nationalrates ab, für Auslandschweizer einen eigenen Wahlkreis einzurichten und 2 Sitze im Ständerat zu reservieren.

Der Genfer Sozialdemokrat Carlo Sommaruga hatte den Vorschlag mit dem Ziel eingereicht, der 5. Schweiz eine politische Vertretung im Parlament zu ermöglichen. Nun geht die Vorlage ans Parlament.

Mit seinem Vorstoss möchte Carlo Sommaruga für eine “wirkliche politische Vertretung” der Fünften Schweiz sorgen. Dazu müssten die Auslandschweizer und -schweizerinnen zwei Sitze im Ständerat und einen eigenen Wahlkreis für den Nationalrat erhalten.

Nach Ansicht der knappen Kommissions-Mehrheit geht es nicht an, die Auslandschweizer in dieser Weise gleich zu behandeln wie einen Kanton.

Ein Kanton sei ein staatliches, aus einem zusammenhängenden Gebiet bestehendes Gebilde im Bundesstaat. Er könne nicht verglichen werden mit einer über die ganze Welt verteilten Gruppe von Personen.

Minderheit dafür

Die Minderheit möchte die Auslandschweizer und -schweizerinnen als Gruppe im Parlament vertreten sehen, damit deren besondere Lebensbedingungen zum Ausdruck kommen könnten.

Erst mit einem eigenen Wahlkreis erhielten die im Ausland lebenden Landsleute eine reelle Möglichkeit, in die Bundesversammlung einzuziehen.

Auslandschweizer verfügen seit jeher über das passive Wahlrecht. Bezüglich Nationalrat sind sie den Einheimischen gleichgestellt, während für die Vertretung im Ständerat das kantonale Recht gilt.

Die SPK ist sich einig darin, dass der Fünften Schweiz die Beteiligung an Abstimmungen und Wahlen ohne Einschränkungen ermöglicht werden muss, wie dies die Gesetzgebung vorsieht.

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ASO

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) vertritt in der Schweiz die Interessen der rund 650’000 Auslandschweizerinnen und -schweizer. Sie informiert die Landsleute im Ausland über das Geschehen in der Schweiz und bietet ihnen eine breite Palette von Dienstleistungen an. Die 1916 gegründete Organisation wird von rund 750 Schweizervereinen und schweizerischen Institutionen in aller Welt getragen.

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ASO nicht überzeugt

Der Präsident der Auslandschweizer Organisation ASO und ehemalige Liberale Nationalrat Jacques Simon Eggly, hat bei mehreren Gelegenheiten seine Zweifel über die Machbarkeit eines 27. Kantons ausgedrückt.

Ein solches Vorhaben setzt eine Änderung der Bundesverfassung voraus.

Der Genfer setzt eher auf die Bestrebungen der parlamentarischen Gruppe Auslandschweizer, welche im Jahr 2005 gegründet worden ist und der heute ein Drittel der Parlamentsmitglieder angehören.

swissinfo und Agenturen

Volles Stimm- und Wahlrecht auf nationaler und kantonaler Ebene haben Auslandschweizer nur in 10 Kantonen: Baselland, Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Neuenburg, Schwyz, Solothurn und Tessin.

In diesen Kantonen dürfen die Auslandschweizer nicht nur an National- und Ständeratswahlen, sondern auch an eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen teilnehmen.

Der Kanton Zürich erlaubt den Auslandschweizern nur die Teilnahme an den Ständeratswahlen erlaubt.

In allen anderen 15 Kantonen dürfen die Auslandschweizer nur an eidgenössischen Urnengängen teilnehmen.

Einen Spezialfall bilden zudem die Kantone Baselland und Neuenburg. Hier dürfen die Auslandschweizer bei nationalen, kantonalen und sogar bei kommunalen Geschäften mitreden.

Frankreich: 176’723 (+4991 gegenüber 2006)
Deutschland: 75’008 (2624)
Italien: 47’953 (+941)
Grossbritannien: 28’288 (+962)
Österreich: 13’984 (+604)
Spanien: 23’324 (+644)
USA: 73’978 (+1994)

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