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Landesweiter Referenzzinssatz bestimmt Mieten

Der neu für Mietzinse massgebende Referenzzinssatz liegt bei 3,5 Prozent und gilt ab dem 10. September. Bisher waren dafür die Zinssätze für variable Hypotheken in den einzelnen Kantonen ausschlaggebend gewesen.

Vorerst dürften die Auswirkungen auf den Grossteil der Mieterinnen und Mieter gering bleiben: “Mit 3,5% befinden wir uns auf dem Niveau, wie es von der Mehrheit der Banken heute bereits angewendet wird”, erklärte Peter Gurtner, Direktor des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO).

Lediglich in den Kantonen Bern, Freiburg und Genf liegt der bisher gültige Satz, beziehungsweise im Falle des Kantons Bern das Zinsband, tiefer. Dort kann es nun zu Mietzinserhöhungen von rund drei Prozent kommen.

Die Änderung der Mietzinsanbindung drängte sich auf, weil verschiedene Banken keinen offiziellen Satz mehr bekannt geben und neben den variablen Hypothekar-Modellen andere Finanzierungsformen existieren.

Neben der jetzigen Änderung hat der Bundesrat bereits im Februar einen Gesetzesvorschlag in die Vernehmlassung gegeben, um die Mietpreise ganz vom Hypothekarzinssatz zu entkoppeln. Stattdessen sollen sie an den Landesindex der Konsumentenpreise gebunden werden.

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