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Bundesrat: Nein zur Volksinitiative “für Mutter und Kind”

Der Bundesrat will kein faktisches Abtreibungsverbot in der Verfassung. Er empfiehlt die Volksinitiative "für Mutter und Kind" ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Der Schutz des werdenden Lebens sei mit einem Beratungsmodell angemessen berücksichtigt.

Die Initiative “für Mutter und Kind” will einen Schwangerschaftsabbruch nur noch zulassen, wenn auf diese Weise eine akute Lebensgefahr für die Mutter abgewendet werden kann. Damit sei sie deutlich restriktiver als die heute in den meisten Kantonen herrschende Praxis und belasse der Frau keinerlei Selbstbestimmungsrecht, gibt der Bundesrat in der am Donnerstag (16.11.) veröffentlichten Botschaft zur Initiative zu bedenken.

Keine Abtreibung selbst bei Vergewaltigung

Die Initiative zwinge sogar eine Frau, die infolge einer Vergewaltigung schwanger geworden ist, ihr Kind auszutragen. Sie lasse somit die Veränderungen der gesellschaftlichen Verhältnisse und Werte der letzten 30 Jahre – namentlich hinsichtlich der Stellung der Frau – ausser Acht. Der Bundesrat lehne einen solchen Rückschritt ab.

Bundesrat für obligatorische Beratung

Der Bundesrat verzichtet aber auf einen direkten Gegenvorschlag zur Initiative “für Mutter und Kind”, weil er davon ausgeht, dass das Parlament bei der laufenden Beratung über eine Initiative des Nationalrats eine mehrheitsfähige Lösung finden wird.

Die von beiden Kammern beschlossene Fristenlösung lehnt der Bundesrat weiterhin ab. Er setzt sich dafür ein, dass sich die Frau vor einem Abbruch obligatorisch von einer staatlich anerkannten Stelle beraten lassen muss. Diese Lösung berücksichtige sowohl die Interessen des ungeborenen Kindes wie das Selbstbestimmungsrecht der Frau.

Forderung nach Hilfe für Schwangere bereits erfüllt

Begrüsst wird vom Bundesrat der Grundsatz, dass die Kantone Müttern in Not Hilfe leisten sollen. Dieses Ziel der Initiative sei allerdings bereits erfüllt. Seit 1984 würden in allen Kantonen Beratungsstellen den schwangeren Frauen Rat und Hilfe anbieten. Die Volksinitiative “für Mutter und Kind” wurde im November 1999 mit 105’00 gültigen Unterschriften eingereicht.

Nationalrat am Zug

Die Vorlage zum Schwangerschaftsabbruch kommt in der Wintersession wieder in den Nationalrat. Der Nationalrat will den Abbruch in den ersten 14 Wochen straflos erklären, der Ständerat in den ersten 12 Wochen. Das Beratungsmodell der Christlichen Volkspartei (CVP) haben beide Kammern verworfen.

swissinfo und Agenturen

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