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Bundesrat für Option Kernenergie

Das Kerrnkraftwerk Gösgen soll weiterlaufen, abgebrannte Brennelemente allerdings nicht mehr aufbereitet werden. Keystone

Schweizer Kernkraftwerke sollen so lange am Netz bleiben dürfen, wie die Sicherheit gewährleistet ist. Neue Anlagen unterstehen jedoch dem fakultativen Referendum. Nicht mehr erlaubt sein soll die Wiederaufbereitung abgebrannter Brennelemente.

Der am Mittwoch (28.02.) präsentierte Entwurf für das Kernenergiegesetz (KEG) ist ein indirekter Gegenvorschlag zu den Volksinitiativen “Strom ohne Atom” und “MoratoriumPlus”. Der Bundesrat spricht sich darin gegen eine Befristung der Betriebsbewilligungen für Kernkraftwerke aus.

Das KEG unterstellt jedoch die Rahmenbewilligung für neue Kernanlagen dem fakultativen Referendum. Auch das Volk soll künftig mitreden können, da die Kernenergie in weiten Kreisen der Bevölkerung umstritten sei.

Geologische Tiefenlager

Ausgenommen vom Referendum sind Beschlüsse zu einem geologischen Tiefenlager, bei dem ohnehin die Zustimmung des Standortkantons erforderlich ist. Das Entsorgungs-Konzept sieht grundsätzlich eine Überwachung und eine erleichterte Rückholbarkeit der Abfälle vor.

Keine Wiederaufbereitung von Brennelementen

Nicht mehr erlaubt sein soll die Wiederaufbereitung abgebrannter Brennelemente und die damit zusammenhängenden Ausfuhren. Bestehende Verträge können jedoch innerhalb eines gesetzlich definierten Rahmens erfüllt werden, und der Bundesrat kann für Forschungszwecke Ausnahmen vorsehen.

Laut Bundesrat kommt der KEG-Entwurf mehreren Anliegen der beiden Atominitiativen entgegen, die 1999 eingereicht wurden. Er empfiehlt dem Parlament, die Initiativen abzulehnen.

Die Initiative “MoratoriumPlus” verlangt eine Verlängerung des 1990 vom Souverän beschlossenen AKW-Baustopps um weitere zehn Jahre bis 2010. Verlängerungen der Betriebszeit bestehender Werke sind dem fakultativen Referendum zu unterstellen, Leistungserhöhungen dürfen nicht bewilligt werden. Gemäss der Initiative “Strom ohne Atom” müssten die KKW Beznau I und II sowie Mühleberg innert zweier Jahre nach Annahme der neuen Verfassungsbestimmung stillgelegt werden. Für Gösgen und Leibstadt fordert die Initiative die Abschaltung spätestens nach dreissig Betriebsjahren.

Die Atomenergie-Gegner sprachen von einem Kniefall vor der Atomlobby. Die Atom-Industrie sah sich mit sachlich unbegründeten Hindernissen konfrontiert. Grundsätzlich zufrieden waren die bürgerlichen Parteien.

swissinfo und Agenturen

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