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Bundesrat senkt Lärmgrenzwerte für Flughäfen

Von den neuen Lärmgrenzwerten sind vor allem Gemeinden um die Flughäfen Zürich und Genf betroffen. Keystone

Der Bundesrat hat die Lärmgrenzwerte für Flughäfen am Mittwoch (30.05.) neu festgelegt. Einem Bundesgerichts-Entscheid folgend wurde der Grenzwert in Wohnzohnen von 65 auf 60 Dezibel gesenkt. Die Folgekosten beziffert der Bundesrat auf 2,3 Mrd. Franken.

Als Folge der neuen Grenzwerte müssen mindestens 55’000 Wohnungen in der Umgebung der Landesflughäfen Genf und Zürich mit Schallschutzfenstern ausgestattet werden. Die Kosten dafür werden auf rund 300 Mio. Franken geschätzt.

Weitere 2 Milliarden Franken setzt der Bundesrat für Entschädigungen wegen Wertminderungen an. Für die Folgekosten von 2,3 Mrd. Franken müssen die Flughafenbetreiber aufkommen. Würde der Flughafen Zürich eine zusätzliche Lärmtaxe von sieben Franken auf jedes Ticket erheben, wären die Kosten in 15 Jahren amortisiert, schreibt der Bundesrat.

Von den neuen Lärmgrenzwerten sind vor allem Gemeinden in der Umgebung der Flughäfen Zürich und Genf betroffen. Beim Flughafen Basel-Mühlhausen werden die Grenzwerte auf Schweizer Gebiet nicht überschritten. Für die Regionalflughäfen Bern-Belp und Lugano-Agno haben die Grenzwerte kaum Folgen, da die Gebiete, in denen die Werte überschritten werden, nur spärlich besiedelt sind.

Konzessionen für 50 Jahre

Ebenfalls am Mittwoch hat das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation den Flughäfen Zürich und Genf neue Betriebskonzessionen erteilt. Beide Konzessionen gelten für weitere 50 Jahre.

Die Konzessionen verpflichten die Flughäfen, die notwendige Infrastruktur bereitzustellen und berechtigen sie, für ihre Dienstleistungen Gebühren zu erheben. Nicht in den Konzessionen geregelt ist der Flugbetrieb. Dieser wird im Betriebsreglement definiert, das vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) genehmigt werden muss.

Während für Genf bereits ein Betriebsreglement vorliegt, muss dasjenige für Zürich erst erarbeitet werden. Darin müssen insbesondere die neuen Lärmgrenzwerte und der geplante Staatsvertrag mit Deutschland über die Anflüge berücksichtigt werden.

swissinfo und Agenturen

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