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Bundesrat verabschiedet 11. AHV-Revision

Der Bundesrat, die Schweizer Regierung, hat dem Parlament die Botschaft zur 11. Revision der Alters- und Hinterlassenen-Versicherung AHV zugeleitet. Diese sieht eine Erhöhung des Rentenalters der Frauen und eine Flexibilisierung des Altersrücktritt vor.

Der Bundesrat hat am Mittwoch (02.02.) dem Parlament die Botschaft zur 11. Revision der Alters- und Hinterlassenen-Versicherung AHV zugeleitet. Gemäss dieser Revision soll das Rentenalter der Frauen demjenigen der Männer angepasst werden und ein flexibler Altersrücktritt möglich sein. Sparmassnahmen auf der Leistungsseite und Mehreinnahmen auf der Beitragsseite sollen die AHV-Rechnung pro Jahr netto um rund 1,2 Milliarden Franken entlasten.

Die Erhöhung des Rentenalters für Frauen von 62 auf 65 Jahre bringt insgesamt 400 Millionen Franken ein. Diese Mittel will der Bundesrat für die soziale Ausgestaltung des vorzeitigen Ruhestandes einsetzen, wie er am Mittwoch bestätigte. Wer will, kann früher in Rente gehen, ab 62 Jahren mit einer gekürzten oder ab 59 Jahren mit einer halben Rente. Je später eine Rente bezogen wird, desto geringer soll die Kürzung ausfallen. Bei tiefen Einkommen soll weniger gekürzt werden als bei höheren.

Die Mehrwertsteuer soll 2003 um 1,5 Prozentpunkte und voraussichtlich 2006 um einen weiteren Prozentpunkt erhöht werden. Der Teuerungsausgleich für die AHV-Renten wird verlangsamt. Vereinheitlicht werden die Voraussetzungen für den Bezug einer Hinterlassenenrente, was den AHV-Finanzhaushalt längerfristig um 786 Millionen Franken entlasten soll.

Vorschläge für die Verwendung der Gold-Erträge

Die Botschaft, die aus technischen Gründen erst am kommenden Freitag veröffentlicht wird, thematisiert laut Mitteilung auch die Verwendung eines Teils der freiwerdenden Goldreserven der Nationalbank zur sozialen Abfederung der 11. AHV-Revision. Rekapituliert wird die Ausgangslage sowie der Entscheid des Bundesrates, bezüglich überschüssiger Goldreserven die Verwendung für die AHV, die Bildung und die Schuldentilgung zu prüfen.

Die Einspeisung der Goldreserven in ihrer Substanz in den AHV-Fonds würde die strukturellen Finanzierungsbedürfnisse der AHV nicht decken können, wird festgehalten. Bei der AHV würde der Vermögensertrag allenfalls dazu eingesetzt, Massnahmen der 11. Revision im Bereich Rentenalter/flexibles Rentenalter und Anpassung der Witwen- an die Witwerrente gezielt sozial abzufedern.

Als weitere Variante sieht der Bundesrat die Möglichkeit, die Erträge aus den Goldreserven zu verwenden, um die Sparmassnahmen in der AHV für bestimmte Personengruppen während einer Übergangsphase zu mildern. DieVernehmlassungsvorlage zur Verwendung der überschüssigen Goldreserven soll im Sommer vorliegen.

Gewerkschaften protestieren

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat die bundesrätliche Botschaft zur 11. AHV-Revision in der Luft zerrissen. Allem voran die geplanten 400 Millionen Franken für die Flexibilisierung des Rentenalters seien nach wie vor völlig ungenügend, sagte SGB-Sekretärin Colette Nova in einer ersten Stellungnahme. Von diesem System profitierten nur die Allerärmsten und die Reichsten, die es nicht nötig hätten. Die Normalverdiendenen profitierten dagegen angesichts der viel zu hohen Kürzungssätze wenig bis nichts. Der Abbau der Witwenrente würde zugleich neue Not schaffen, obwohl für diese Massnahme gar keine finanzielle Notwendigkeit bestehe.

SRI und Agenturen

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