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Crash des Staatsvertrages

Der blaue Himmel in den Beziehungen Schweiz-Deutschland wird getrübt. swissinfo.ch

Die Mehrheit der Grossen Parlamentskammer will vom Staatsvertrag mit Deutschland nichts wissen. Was jetzt in Sachen Luftverkehr geschieht, ist nach wie vor umstritten und unklar.

Der Schweizer Luftverkehr kommt nicht aus den Schlagzeilen. Erst das Grounding der traditionsreichen Swissair, davor und danach das Gezeter um den Staatsvertrag mit Deutschland. Dieser regelt die An- und Abflüge auf den Flughafen Zürich-Kloten über süddeutsches Gebiet.

Mit 105 zu 79 Stimmen ist die Grosse Kammer nicht auf den Staatsvertrag eingetreten. Die bürgerlichen Parteien bezeichneten den Vertrag als diskriminierend, die Ratslinke wertete ihn dagegen als bestmöglichen Kompromiss.

Mehr Ruhe über Süddeutschland

Hauptstreitpunkt ist die Zahl der Anflüge auf den Flughafen Zürich-Kloten von Norden her. Der Staatsvertrag beschränkt deren Anzahl auf unter 100’000. Bisher waren es über 150’000. Gleichzeitig gelten für das süddeutsche Gebiet eine verlängerte Nachtruhe sowie eine Feiertagsregelung.

Weil der Flughafen Zürich dafür die Infrastruktur anpassen muss, gewährt der Vertrag eine Übergangsfrist von 41 Monaten. Was die Verkehrsminister Kurt Bodewig und Moritz Leuenberger nach harten Verhandlungen als Kompromiss feierten, landete bald auf dem harten Boden der Realität. Kritik hagelt es seither von beiden Seiten der Grenze.

Opposition trotz weniger Flugbewegungen – weshalb?

Am Mittwoch haben die bürgerlichen Parteien von SVP über FDP bis zur CVP ihr Nein zum Staatsvertrag kund getan. Vordergründig wegen des falschen Ansatzes in Sachen Lärm. Doch hatten Unique und Swiss einen grossen Einfluss auf die Meinungsbildung, und der Freisinn verteidigt die Interessen seiner Klientel an der Zürcher Goldküste.

Einzig die Sozialdemokraten stärkten ihrem Verkehrsminister den Rücken – unterstützt von den Grünen. Doch deren Stimmen genügten nicht, um dem Staatsvertrag Flügel zu verleihen.

Widerstand der Betroffenen

Der Kanton Zürich ist gegen den Staatsvertrag. Er begründet sein Nein mit dem Argument, die Schweizer Bevölkerung werde diskriminiert. Das verlängerte Nachtflugverbot besonders an Wochenenden käme nur den Süddeutschen zu Gute.

Seitens der neuen Airline Swiss und der Flughäfen Zürich, Basel und Genf wird das Lärm-Argument in die Lüfte gehoben. Statt mit dem Plafond von 100’000 An- und Abflügen sollte mit dem Lärmpegel (Dezibelwerte) gearbeitet werden.

Angst vor Wettbewerbsnachteilen

Natürlich fürchten die Flughafen-Betreiberin Unique und die Swiss auch Wettbewerbs-Nachteile. Mit dem Nein der Swiss zum Vertrag stellt sie sich gegen ihren Retter – den Staat, der im Oktober 2001 mit einem 2-Milliarden-Kredit ihr Überleben gesichert hatte.

Im Verwaltungsrat der Swiss hatte einzig der Vertreter des Bundes, Peter Siegenthaler, für den Vertrag gestimmt. Bei einer allfälligen Ablehnung befürchtet er “schmerzhafte betriebliche Einschränkungen und Kapazitäts-Engpässe”.

Überraschende Unterstützung für das Nein

Schützenhilfe erhalten die Gegner erstaunlicherweise von den Betreibern der Flughäfen Frankfurt, München und Berlin. Diese wollen gegen das “ungerechte” und “kuriose” Regelwerk bekämpfen, weil auch sie irgendwann solchen Beschränkungen gegenüberstehen könnten.

Die Internationale Vereinigung der Fluggesellschaften IATA bezeichnet die Einschränkungen des Staatsvertrages als “drakonisch”. Airlines, die morgens und abends tätig seien, kämen in ernsthafte Schwierigkeiten.

Das Problem: Der Vertrag könnte Präzedenzwirkung haben und andere Regierungen könnten auf die Idee kommen, ähnliche Ruheforderungen zu stellen. Es gebe auch noch andere Flughäfen in Grenznähe, so Toronto, Singapur oder Kopenhagen.

Von Un- bis Verständnis in Deutschland

Im deutschen Bundestag kam der Staatsvertrag gegen den Willen der Opposition, der CDU/CSU, durch. Diese hätte sich mehr Vorteile für den süddeutschen Raum gewünscht. Kritik wird es wohl auch im bürgerlich dominierten Bundesrat geben, der Kleinen Kammer Deutschlands, wo das Thema am Donnerstag traktandiert ist.

Unverständnis herrschte im deutschen Parlament über die Haltung der Zürcher Goldküste im Süden des Flughafens. So meinte der FDP-Abgeordnete Ernst Burgbacher: “Wenn ein verantwortlicher Schweizer Politiker offen erklärt: ‘Es geht nicht an, dass wir die Flieger über der Goldküste beim Anflug warten lassen’, dann können Sie sich vorstellen, zu welchen Reaktionen dies bei der deutschen Bevölkerung führt.”

Vorherrschende Meinung war, dass der Vertrag für die süddeutsche Bevölkerung eigentlich schon Verbesserungen mit sich bringe. Und zudem, so Burgbacher, “ist der Flughafen Zürich-Kloten auch für die deutsche Bevölkerung in diesem Raum ein ganz wichtiger Arbeitgeber”.

Was dann?

Wird der Staatsvertrag nicht ratifiziert, was geschieht dann? Die Meinungen gehen auseinander. Bodewig machte bereits deutlich, dass sich Deutschland im Falle eines Schweizer Neins nicht mehr an die bisher gemachten Konzessionen gebunden fühle und einseitige Massnahmen zur Sicherung des Luftraums und zur Lenkung des Flugverkehrs über Süddeutschland ergreifen werde.

Die Anzahl Anflüge würde weiter gesenkt, die Flugverkehrs-Kontrolle, die zur Zeit für Teile Süddeutschlands von der Schweizer Flugsicherung abgewickelt wird, käme zurück in deutsche Hände. Zudem müsste der Warteraum über Süddeutschland wohl in die Schweiz verlegt werden.

Laut Verkehrsminister Leuenberger und seinem Departement stellt der Vertrag momentan das Optimum für den Flughafen und die Swiss, aber auch für die Schweiz dar. Ein Nein schade nur – und zwar massiv.

Die Gegner des Vertrages setzten aber auch auf die Anfang Monat in Kraft getretenen bilateralen Verträge zwischen der EU und der Schweiz, die unter anderem auch den Flugverkehr betreffen. Man erhofft sich eine Chance, via EU eine bessere Regelung zu erreichen.

Rebecca Vermot

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