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Crossair-Piloten befürworten Streik als letztes Kampfmittel

Der Konflikt zwischen der Pilotenvereinigung Crossair Cockpit Personal (CCP) und der Fluggesellschaft Crossair hat sich weiter verschärft. Am Freitag (11.02.) erteilten die Crossair-Piloten dem CCP-Vorstand die Vollmacht, einen Streik durchzuführen.

Der Konflikt zwischen der Pilotenvereinigung Crossair Cockpit Personal (CCP) und der Fluggesellschaft Crossair hat sich weiter verschärft. Am Freitag (11.02.) erteilten die Crossair-Piloten dem CCP-Vorstand die Vollmacht, einen Streik durchzuführen.

Nach Angaben von CCP-Vizepräsident Martin Rissi sprachen sich die Piloten in einer Urabstimmung mit überwältigendem Mehr von 97 Prozent für Kampfmassnahmen aus. Die CCP vertritt rund 790 Crossair-Piloten, davon haben 620 an der Abstimmung teilgenommen.

Rissi betonte allerdings, dass die CCP die “Arbeitsniederlegung” als letztes Mittel verstehe. Gleichzeitig mit dem Ja zu einem Streik haben sich 95 Prozent der Piloten für die ausserordentliche Kündigung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) ausgesprochen.

Die ordentliche Kündigung war von der CCP bereits letzten Dezember in die Wege geleitet worden; der Vertrag läuft am 30. Juni 2000 aus. Über die ausserordentliche Kündigung wird laut Rissi demnächst ein Schiedsgericht entscheiden, das sich aus Vertretern der CCP und der Crossair zusammensetzen wird. Ziel der CCP ist es, vorzeitig – sprich fristlos – aus dem Vertrag ausscheiden zu können.

Gründe des Konflikts sind die langen Arbeits- und Präsenzzeiten der Crossair-Piloten. Zudem beklagt sich die CCP über die tiefen Löhne. Für die Beendigung des Konflikts verlangt die CCP von der Crossair-Geschäftsleitung verschiedene Massnahmen: So sollen die Kündigungen von drei Piloten rückgängig gemacht werden. Zudem verlangt die CCP neue Lohnansätze sowie eine neue Arbeitszeitenregelung.

In einem Communiqué vom Freitagnachmittag gab sich die Crossair-Geschäftsleitung betont knapp. Sie strebe weiterhin eine Verhandlungslösung an, hiess es in der Mitteilung. Gleichzeitig wurde betont, dass der GAV bis zum Entscheid des Schiedsgerichts in Kraft bleibe. So lange der GAV gelte, bestehe die Friedenspflicht und seien Kampfmassnahmen ausgeschlossen, schrieb die Crossair-Geschäftsleitung weiter.

SRI und Agenturen

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