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Das Dublin-System begünstigt die Schweiz

Keystone

Das Asylsystem von Dublin, dem die Schweiz im Dezember beitreten wird, begünstigt Binnenländer und benachteiligt EU-Grenzstaaten. Gerade deshalb ist es in der EU umstritten und funktioniert auch nur teilweise.

Im Dezember wird die Schweiz, falls alles nach Plan verläuft, gleichzeitig mit Schengen auch dem Asylsystem von Dublin beitreten, an dem sich neben allen EU-Ländern auch Norwegen und Island beteiligen.

Das Ziel von Dublin ist es, das so genannte “Asyl-Shopping” zu verhindern: Asylsuchende sollen nur in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch stellen dürfen.

Um Mehrfachgesuche zu erkennen, werden seit Januar 2003 Asylbewerber und illegal Eingereiste mit Fingerabdrücken in der Datenbank Eurodac erfasst.

Mit zunehmender Erfassung steigt der Anteil der entdeckten mehrfachen Asylanträge: Von 7% im Jahr 2003 auf knapp 17% 2005. Auch die Schweizer Asylbehörden werden natürlich solche Mehrfachgesuche entdecken, sobald sie Zugriff auf Eurodac haben.

Ist ein anderes Dublin-Land zuständig, kann die Schweiz die jeweiligen Asylbewerber dorthin schicken – und umgekehrt. “Es wird erwartet, dass die Schweiz gemäss Dubliner Regelung mehr Asylsuchende an die andern Länder zurückgeben kann als sie von diesen übernehmen muss”, schrieb der Bundesrat vor der Volksabstimmung über Schengen-Dublin im Bundesbüchlein. “Auf Grund ihrer geografischen Lage gehört die Schweiz nämlich nicht zu den klassischen Erstasyl-Ländern.”

Profitiert die Schweiz?

In der Tat ist die Schweiz privilegiert: Die Regel, dass in den meisten Fällen das Land der ersten Einreise zuständig ist, benachteiligt faktisch die Länder an der Süd- und Ostgrenze der EU und bevorzugt Binnenländer. Zuständig wäre die Schweiz nur noch für relativ wenige Asylsuchende, die zum Beispiel auf dem Luftweg einreisen oder Angehörige in der Schweiz haben.

Selbstverständlich hat die EU die Zuteilungsregeln ursprünglich festgelegt, ohne an die Schweiz zu denken – ihre privilegierte Position im Dublin-System ist eine unbeabsichtigte Spätfolge früherer EU-Entscheide. Ob sie auch tatsächlich von dieser unverdient günstigen Rolle profitieren wird, hängt davon ab, ob Dublin in der Praxis funktioniert.

Deutschland nicht entlastet

“Insgesamt hat das System seit 2003 im Allgemeinen gut funktioniert”, schrieb die EU-Kommission zwar 2007 in einem Evaluationsbericht. Die erhobenen Zahlen zeigen jedoch ein gemischtes Bild. Das Binnenland Luxemburg und das weit entfernte Island mussten zwar wegen Dublin im Stichjahr 2005 tatsächlich rund einen Fünftel weniger Asylgesuche bearbeiten – und die östlichen Grenzländer Polen, Slowakei, Litauen und Lettland 10 bis 19% mehr.

Für Deutschland und Österreich in der Mitte der EU brachte Dublin jedoch – entgegen den Erwartungen – netto betrachtet keine Entlastung. In den südlichen Grenzländern stiegen die Asylverfahren zwar an, mit meist deutlich unter 5% aber auffallend gering.

Der Grund dürfte in der mangelnden oder zu späten Erfassung von Asylbewerbern und illegal Eingereisten liegen. Diese Praktiken kritisierte die EU-Kommission scharf, ohne die nachlässigen Länder zu nennen.

Gerechtere Verteilung?

Die südlichen Grenzländer empfinden es als zutiefst ungerecht, dass sie wegen Dublin für die meisten Bootsflüchtlinge zuständig sind, die bei ihnen landen. Die europäische Flüchtlingsorganisation Ecre teilt die Kritik: “Grenzregionen werden so unter übermässigen Druck gesetzt”, warnt Ecre, “oft sind gerade die dortigen Staaten am wenigsten in der Lage, Asylsuchenden Hilfe und Schutz zu gewähren.”

Griechenland etwa wurde bereits von der EU-Kommission verklagt, weil es die EU-Asylnormen nicht erfüllt. Und Norwegen stoppte die Überstellung irakischer Flüchtlinge nach Griechenland, weil keine korrekte Behandlung zu erwarten ist.

Je grösser der Druck aus Brüssel auf die Grenzländer aber wird, die Dublin- und Asylregeln korrekt anzuwenden, desto heftiger werden diese Länder eine gerechtere Verteilung der Belastung fordern – sei es über einen Verteilschlüssel für Flüchtlinge oder via einen verstärkten finanziellen Ausgleich.

swissinfo, Simon Thönen, Brüssel

Am 5. Juni 2005 wurde die Teilnahme der Schweiz an Schengen und Dublin vom Stimmvolk in einer Referendumsabstimmung gutgeheissen.

Schengen hebt die systematischen Passkontrollen an den Grenzen der Schengen-Staaten auf und schafft eine polizeiliche Datenbank (SIS).

Das Abkommen von Dublin bringt die Asyldatenbank Eurodac.

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