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Das Konsens-Instrument

Auch die Kantone können sich in der Vernehmlassung zu anstehenden Vorlagen äussern. Keystone

Das Vernehmlassungs-Verfahren ist ein zwar nicht besonders spektakuläres, aber sehr typisches und bewährtes Element der schweizerischen Politik.

Ein leistungsfähiges Instrument, um dem Land den Puls zu fühlen, ein Verfahren, das fast schon in den Genen des Systems verankert ist. Nun muss es entstaubt werden.

Die Vernehmlassung wird jeweils durchgeführt, bevor ein Gesetz im Parlament beraten wird. Mit diesem Verfahren können die Kantone, die politischen Parteien und die interessierten Kreise in die Erarbeitung einer Gesetzesvorlage einbezogen werden.

Risiko für gravierende Fehler wird kleiner

Es handelt sich um ein wesentliches Instrument des so genannten “kooperativen Föderalismus”, mit dem das Risiko von peinlichen Schnitzern verringert werden kann.

Die Bundeskanzlei führt eine laufend aktualisierte Liste der Organisationen, die angehört werden. Diese Vielzahl von Institutionen repräsentiert die Gesellschaft in all ihren Facetten.

Einige werden systematisch in die Vernehmlassungen einbezogen, andere nur, wenn sie direkt von einer Vorlage betroffen sind. Selbstverständlich wurde auch der Entwurf für das neue Gesetz über das Vernehmlassungs-Verfahren einer Vernehmlassung unterzogen.

Der Bundesrat hat das Verfahren am 22. Januar 2003 eröffnet. Die Bundeskanzlei bat daraufhin alle 26 Kantone, die politischen Parteien, die beiden Bundesgerichte, die Konferenz der Kantonsregierungen, die Vereinigungen der Städte, der Gemeinden, der Kantone und der Bergregionen sowie weitere interessierte Kreise um eine Stellungnahme.

Insgesamt wurden 86 Institutionen angeschrieben. Drei Monate später waren 76 Antworten eingegangen.

Unbestrittener Nutzen

Unter den Bemerkungen, die in Bern eintrafen, fand sich auch der Vorschlag, das Vernehmlassungs-Verfahren bei besonders wichtigen Themen auf “Bürgerforen” mit “Volksdiskussionen” auszudehnen.

Andere Organisationen befürchten hingegen, der Einbezug von zu vielen Institutionen verringere das Gewicht der eingereichten Stellungnahmen.

Allerdings wurde einstimmig anerkannt, dass es sich um eine entscheidende Phase des Gesetzgebungsprozesses handle, deren Nutzen unbestritten sei.

In den Anfängen der modernen Schweiz war diese Praxis noch weniger verbreitet. Die Verfassung von 1874 gewährte den Kantonen und anderen Organisationen nur in bestimmten Fällen ein Anhörungsrecht.

Erst die Verfassung von 1999 verankert den Grundsatz der Vernehmlassung, der in den letzten Jahrzehnten allgemeine Verbreitung gefunden hat, in einem spezifischen Artikel.

Somit musste das Parlament endlich die Rechtsgrundlagen schaffen und diesen Verfassungsgrundsatz in ein Gesetz umsetzen. Das neue Gesetz soll das Vernehmlassungs-Verfahren vereinfachen und die Zahl der Themen eindämmen, zu denen eine Vernehmlassung stattfindet. Denn in den letzten Jahren hat die Zahl der Verfahren enorm zugenommen, was die Geschäftsstellen einiger Organisationen auf eine harte Probe stellte.

Elektronische Vernehmlassung

Künftig wird es auch möglich sein, Vernehmlassungen auf elektronischem Weg durchzuführen. Ein erklärtes Ziel der neuen Gesetzesvorlage besteht nämlich darin, allmählich zu einer rein elektronischen Vernehmlassung überzugehen und damit den zeitlichen und administrativen Aufwand zu verringern.

“Der Mechanismus des Vernehmlassungs-Verfahrens ist so stark im kollektiven Denken der Politiker verankert, dass man fast erstaunt ist, dass dieses Thema überhaupt diskutiert wird”, hielt Ständerat Jean Studer während der Debatte im Parlament fest.

Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz betonte ihrerseits, das Vernehmlassungsverfahren solle in Bezug auf die sachliche Richtigkeit einer Vorlage, auf ihre Vollzugstauglichkeit, aber auch auf ihre Akzeptanz einen Mehrwert bringen.

Die Bundeskanzlerin wies zudem auf eine Studie zu den Vernehmlassungsverfahren hin, die von 1995 bis 1997 durchgeführt worden war. Kurz gesagt ergab sich daraus, dass ein Gesetzesentwurf vom Parlament umso stärker abgeändert wird, je umstrittener er in der Vernehmlassung war.

Angesichts der Beratungen in den Eidgenössischen Räten scheint auch das Gegenteil zuzutreffen: Denn der Entwurf des Bundesrates, der von den Vernehmlassungsteilnehmern positiv aufgenommen worden war, erfuhr inhaltlich nur wenige Änderungen.

Die Zukunft des Vernehmlassungs-Verfahrens, eines wesentlichen Instruments des schweizerischen Föderalismus, ist somit gesichert.

swissinfo, Mariano Masserini
(Übertragung aus dem Italienischen: Maya Im Hof)

Das Vernehmlassungs-Verfahren ist ein Instrument des Föderalismus, mit dem auch die Kantone und Gemeinden in die Entscheidungen einbezogen werden können, die auf Bundesebene gefällt werden.

Auf diese Weise überprüft der Zentralstaat die Erfolgschancen einer Vorlage und nimmt Anregungen für notwendige Änderungen entgegen.

Nachdem das Verfahren im 19. Jahrhundert nur spärlich eingesetzt wurde, fand es in den letzten Jahren immer grössere Verbreitung, bis der Aufwand nach Ansicht einiger Organisationen zu hoch wurde.

Ein kürzlich vom Parlament verabschiedetes Gesetz sieht vor, die Vernehmlassung auf wichtige Themen zu beschränken.

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