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Die reichen Kantone sollen die armen unterstützen

Luigi Pedrazzini, Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen, und Finanz-Minister Merz informieren über die NFA. Keystone

Finanzminister Hans-Rudolf Merz hat am Freitag die Kampagne über den neuen Finanzausgleich lanciert. Die Vorlage kommt am 28. November vors Volk.

Die Reform will den Ausgleich zwischen Bund und Kantonen neu definieren und der Finanzkraft der einzelnen Kantone anpassen. Die Reicheren müssen mehr zahlen.

Die Neuregelung des Finanzausgleichs (NFA) lichte den Subventions-Dschungel, stärke den Föderalismus und führe den Kantonen neuen Sauerstoff zu, sagte Finanzminister Hans-Rudolf Merz zum Start des Abstimmungskampfes.

Der Bundesrat müsse bei einer so wichtigen Reform wie der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen die Führungsrolle übernehmen, so Merz weiter.

Bundesrat Merz will sich intensiv für die Abstimmungsvorlage vom kommenden 28. November einsetzen, da mit dem neuen Finanzausgleich der Leistungs- und Steuerwettbewerb, der für die Schweiz überaus vorteilhaft sei, wieder auf eine faire Grundlage gestellt werde.

Unterschiede werden grösser

An den Anfang seiner Ausführungen stellte Merz die Mängel des heutigen Systems. So würden die finanziellen Unterschiede zwischen den Kantonen allen Bemühungen zum Trotz immer grösser.

Auch sei die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen teilweise unklar. Zudem setze das System zum Teil falsche Anreize: Kantone erhielten manchmal um so mehr Bundesgelder, je mehr sie selber ausgäben.

Kampf gegen den Subventions-Dschungel

Die NFA will nun mit Globalbeiträgen, welche die Kantone nach ihren eigenen Prioritäten einsetzen können, den Subventions-Dschungel trocken legen. Dadurch würde die Handlungsfreiheit der Kantone gestärkt, sie erhielten mehr Sauerstoff, sagte Merz.

Mit der NFA soll aber auch der Standort-Wettbewerb zwischen den Kantonen auf einer fairen Grundlage neu belebt werden. Dabei würde die Solidarität zwischen den finanzschwächeren und den finanzstärkeren Kantonen durch neue Ausgleichs-Mechanismen gestärkt. Berg- und Zentrumskantone würden für ihre Sonderlasten aus einem speziellen Topf entschädigt.

Nicht nur Zustimmung

Das Projekt findet auch Unterstützung bei den Kantonen und Gemeinden. Nur der Kanton Zug bleibt aussen vor. Widerstand erwächst der Vorlage auch von der Seite der Behinderten.

Der Verein “Behinderte gegen die NFA” bezeichnet die Vorlage als Werk von Finanz-Technokraten, das die Grundwerte des Sozialstaats gefährde.

Die Gegner von links werfen der Vorlage eine zu geringe Wirkung vor, von rechts wird die Vorlage als “sozialistische Umverteilung zu Lasten der Tüchtigen” kritisiert.

Überfällige Ablösung

Die NFA soll den seit 1959 gültigen Finanzausgleich ablösen. Ziel: Der Föderalismus in der Schweiz soll gestärkt werden. Mit der Entflechtung und Neuaufteilung der Aufgaben von Bund und Ständen sollen die Kantone mehr Gestaltungsfreiheit erhalten.

Insgesamt sollen für die NFA 27 Verfassungsartikel abgeändert werden. Als Verfassungs-Änderung kommt die NFA automatisch vors Volk.

Klare Aufgabenteilung

Die NFA beinhaltet eine klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Der Bund übernimmt nur die Aufgaben, die einheitlich geregelt werden müssen oder von den Kantonen nicht erfüllt werden können.

Für sieben der bisher gemeinsam verantworteten Bereiche soll der Bund die Verantwortung übernehmen, zum Beispiel bei der Alters- und Hinterlassenen-Versicherung AHV, der Invalidenversicherung IV, der Landesverteidigung und den Nationalstrassen.

Elf Bereiche sollen in die Hoheit der Kantone übergehen, so zum Beispiel Heime, Sonderschulung und Stipendien.

Neue Formen der Zusammenarbeit

Für die Aufgaben, die weiterhin in der gemeinsamen Kompetenz von Bund und Kantonen verbleiben, sind neue Formen der Zusammenarbeit vorgesehen. Die Kantone sollen auch untereinander stärker zusammenarbeiten.

In 17 Bereichen sollen Bund und Kantone zukünftig miteinander Ziele und Programme vereinbaren. Dazu gehören: Agglomerationsverkehr, Straf- und Massnahmen-Vollzug, Hauptstrassen und Ergänzungsleistungen.

Die Kantone sollen in Zukunft in den Bereichen Spitzenmedizin und Spezialkliniken, kantonale Universitäten, Fachhochschulen und Abwasserreinigung verstärkt zusammenarbeiten.

Ressourcen-Ausgleich

Mit dem gezielten Finanzausgleich, dem Kernstück der Revision, sollen Bund und reichere Kantone den finanzschwächeren Kantonen mit einem Ressourcen-Ausgleich helfen.

Sonderlasten der Kantone mit Berggebieten oder Kernstädten soll der Bund mittragen.

Mit einem Ressourcen-Index soll das Potenzial jedes Kantons mit jenem der Schweiz verglichen werden. Das Potenzial wird berechnet aus den steuerbaren Einkommen der natürlichen Personen und den Gewinnen der im jeweiligen Kanton ansässigen Firmen.

Die Ausgleichsleistungen werden mit dem Ressourcen-Index ermittelt. Das Bundesparlament setzt die Beträge des Ausgleichs fest und unterstellt den Beschluss dem fakultativen Referendum.

swissinfo

Die Neugestaltung des Finanausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen steht auf 3 Standbeinen:
1. Eine klare Aufgabenteilung
2.Eine bessere Zusammenarbeit
3. Das Kernstück der Revision: der gezielte Finanzausgleich

Während der Finanzausgleich bisher jährlich 2,4 Mrd. Franken umverteilte, sollen es mit der NFA ab 2008 rund 3,1 Mrd. Franken sein.

Die NFA soll jedoch für Bund und Kantonen nicht zu Mehrbelastungen führen.

Einzig ein befristeter Härteausgleich von anfänglich 240 Mio. Franken wird zu Mehrausgaben führen.

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