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Dignitas kann Sterbehilfe in Wetzikon durchführen

Die Sterbehilfeorganisation Dignitas kann in Wetzikon bei Zürich Sterbebegleitungen durchführen. Das Zürcher Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Dignitas gutgeheissen.

Die Stadt muss nun die entsprechende baurechtliche Bewilligung erteilen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Dignitas gibt Wetzikon als Standort für Freitodbegleitungen nicht auf. Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli hatte die Verweigerung der Baubewilligung für die Nutzungsänderung der Liegenschaft Talstrasse 9 in Wetzikon nicht akzeptiert.

Er forderte die Aufhebung des Entscheides der kantonalen Bau-Rekurskommission. Diese hatte Anfang Juli entschieden, dass in der von Dignitas erworbenen Liegenschaft keine Sterbegleitungen durchgeführt werden dürfen.

Die Liegenschaft befindet sich in einer Wohnzone mit Gewerbeerleichterung. Wie schon die Baukommission der Stadt Wetzikon war auch die kantonale Bau-Rekurskommission zum Schluss gelangt, dass Sterbebegleitungen die Lebensqualität in einem Wohnquartier negativ beeinflussen könnten.

In unmittelbarer Nähe der Liegenschaft befinden sich ein Kindergarten, eine Berufsschule und eine Alterssiedlung. Minelli hatte die Liegenschaft in Wetzikon im August 2008 erworben mit dem Ziel, diese dem Verein Dignitas für Sterbebegleitungen zu vermieten.

Die Baukommission Wetzikon hatte jedoch am 11. März das dazu notwendige Umnutzungsgesuch abgelehnt.

swissinfo.ch und Agenturen

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