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Doppelbesteuerungs-Abkommen mit Frankreich

Bundespräsident Hans-Rudolf Merz und die französische Wirtschaftsministerin Christine Lagarde haben in Bern das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Unterschrieben ist damit der dritte Vertrag mit erweiterter Amtshilfe.

Dieser Inhalt wurde am 27. August 2009 publiziert Minuten

Nach Dänemark und Luxemburg ist Frankreich der dritte Staat, mit dem die Schweiz ein Doppelbesteuerungs-Abkommen (DBA) mit erweiterter Amtshilfeklausel unterzeichnet hat.

Das revidierte DBA mit Frankreich enthält eine Bestimmung über den Informationsaustausch nach OECD-Standard, die entsprechend den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten ausgehandelt wurde. Dies teilte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mit.

Daneben wurden die Verhandlungen zu weiteren Anpassungen genutzt. Um von der so genannten grauen Liste des OECD-Sekretariats gestrichen zu werden, muss die Schweiz zwölf neue DBA unterzeichnen.

Der Bundesrat hat bisher für sechs Abkommen grünes Licht zur Unterzeichnung gegeben. Neben den drei bereits unterzeichneten sind dies jene mit Norwegen, Mexiko und Grossbritannien. Bereits paraphiert sind auch die Abkommen mit den USA, Japan, den Niederlanden, Polen, Österreich, Finnland und Katar.

Gemäss EFD werden diese demnächst dem Bundesrat für die Zustimmung zur Unterzeichnung vorgelegt. Für die Genehmigung der Abkommen ist das Parlament zuständig. DBA, die wichtige zusätzliche Verpflichtungen vorsehen, unterstehen nach bisheriger Praxis zudem dem fakultativen Referendum.

Der Bundesrat will aber nur das erste revidierte DBA mit den neuen Amtshilfebestimmungen dem fakultativen Referendum unterstellen. Der definitive Entscheid darüber liegt aber beim Parlament.

swissinfo.ch und Agenturen

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