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EBK folgt Empfehlungen des Volcker-Komitees

Die Eidgenössische Bankenkommission folgt den Empfehlungen des Volcker-Komitees bezüglich der Publikation einer weiteren Namensliste von Kontoinhabern bei Schweizer Banken aus der Nazizeit sowie der Errichtung einer zentralen Datenbank.

Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) folgt den Empfehlungen des Volcker-Komitees (ICEP) bezüglich der Publikation einer weiteren Namensliste von Kontoinhabern bei Schweizer Banken aus der Nazizeit sowie der Errichtung einer zentralen Datenbank.

Publikation von Konten

Laut einer Mitteilung vom Donnerstag (30.03.) schuf die Bankenaufsichtsbehörde die Grundlage für die Schweizer Banken, um die Namen von rund 26’000 Konten zu veröffentlichen, bei denen das paritätisch zusammengesetzte schweizerisch-jüdische Komitee unter dem Vorsitz des früheren US-Notenbankpräsidenten Paul Volcker einen wahrscheinlichen Bezug zum Holocaust erkannt hatte.

Das Volcker-Komitee hatte im Dezember 1999 nach einer mehr als zweijährigen Abklärung bei den Schweizer Banken empfohlen, rund 3’000 offene und 23’000 saldierte Konten zu publizieren, bei welchen sie ein Zusammenhang mit Opfern des Holocaust als “wahrscheinlich” erachtet.

Zentrale Datenbank

Die EBK gestattete zudem die Errichtung einer zentralen Datenbank mit den Angaben aller Konten, bei denen das Volcker-Komitee einen wahrscheinlichen oder möglichen Zusammenhang zu Nazi-Opfern annimmt.

Zugang zu dieser Datenbank soll in der Schweiz eine noch zu schaffende Instanz erhalten, welche sich mit der Abwicklung der Ansprüche von Holocaust-Opfern befassen wird.

Bei der Umsetzung der generell formulierten Empfehlung des Volcker-Komitees zur Schaffung einer zentralen Datenbank entschied die EBK, alle rund 46’000 Konten zu erfassen, welche nach Ansicht des Volcker-Komitees für die Geltendmachung von Ansprüchen möglicherweise relevant sind.

EBK-Präsident Kurt Hauri erklärte am Donnerstag, die EBK habe die Arbeiten des Volcker-Komitees von Beginn weg als wichtig erachtet und unterstützt. Durch die Publikation der Konten könnten die Opfer des Holocausts, welche ihr Vermögen während des Krieges bei Schweizer Banken deponierten, Gerechtigkeit erfahren.

Zudem würde mit dem Entscheid der EBK auch der Weg frei, das New Yorker Vergleichsabkommen rasch umzusetzen. Er erwarte – so Hauri weiter -, dass die von den Banken teilweise bereits überwiesene Vergleichssumme den Berechtigten bald ausbezahlt werde. Vor der Inkraftsetzung des Vergleichs sei es nicht möglich, die Entscheide der EBK zu vollziehen.

EBK-Entscheid wird allgemein begrüsst

Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) und die Grossbanken haben den Entscheid der EBK begrüsst. Die Arbeit des Volcker-Komitees könne so zu einem würdigen Abschluss gebracht werden, sagte SIG-Generalsekretär Martin Rosenfeld auf Anfrage.

Es sei zu begrüssen, dass die EBK nun eingelenkt habe, sagte Rosenfeld. Sie ermögliche damit, die Bemühungen von Paul A. Volker und seiner Untersuchungskommission zu einem vollständigen Abschluss zu verhelfen im Sinne von völliger Transparenz.

Auch die beiden Schweizer Grossbanken UBS und Credit Suisse begrüssten den Entscheid. Dass die EBK den Volcker-Empfehlungen folgt, ist laut Christoph Meier von der UBS pragmatisch und angemessen. Der Ball liege nun beim Gericht und bei den Organen in den USA. Sie hätten das Anspruchsverfahren festzusetzen und den Grossbankenvergleich in Kraft zu setzen damit die Auszahlung an die Berechtigten ermöglicht werde.

“Wir begrüssen den Entscheid der EBK”, sagte auch Ulrich Pfister von der Credit Suisse. Er erinnerte daran, dass die Grossbanken bereits bei der Publikation des Volcker-Berichts im vergangenen Dezember erklärt hatten, dass sie die Empfehlungen akzeptierten und bereit seien, die 26’000 Konten zu veröffentlichen. Was die zentrale Datenbank betrifft, so ist es laut Pfister sinnvoll, dass jene Konten zusammengefasst werden, bei denen das Volcker-Komitee selbst einen möglichen und wahrscheinlichen Zusammenhang mit Opfern des Holocaust gefunden hat.

swissinfo und Agenturen

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