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Ein blaues Auge für die Schweiz

swissinfo.ch

Die Schweizer Zeitungskommentatoren haben den UBS-Vergleich zwischen der Schweiz und den USA mit einer gewissen Skepsis aufgenommen. Sie anerkennen die Leistung des Bundesrates und fordern die UBS auf, künftig legale Geschäfte zu machen.

Der Berner Bund befindet, die Schweizer Delegation habe im Steuerstreit gut verhandelt. Das Schweizer Recht werde mit der ausgehandelten Lösung nicht verletzt, schliesslich müssten nur Daten von Leuten ausgeliefert werden, die Dokumente gefälscht hätten. Deshalb gelte für die anderen das Schweizer Bankgeheimnis.

Der Bund vermutet, dass die USA aus einem bestimmten Grund in den Vergleich eingewilligt hätten: Das neue Abkommen hebe die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung auf. Für die USA bedeute dies, dass sie künftig eine stärkere Handhabe gegen Steuersünder haben. Doch die Schweiz habe damit ein blaues Auge davon getragen.

UBS nicht Opfer, sondern Täter

Nach Einschätzung der Basler Zeitung haben die oft kritisierten Krisenmanager Hans-Rudolf Merz, Micheline Calmy-Rey und Eveline Widmer-Schlumpf im Vergleich mit den USA “enormes Verhandlungsgeschick bewiesen”.

Der Kommentator in der Online-Ausgabe hält fest, dass sich der Bundesrat zu Recht rühmen dürfe, schliesslich müsse die UBS statt 52’000 Kundendaten nur deren 4450 liefern. Es sei nicht selbstverständlich, dass die Schweiz einen “vernünftigen” Kompromiss habe erreichen können, denn die UBS sei, so die Online-BaZ, nicht Opfer, sondern Täter gewesen. Die Banker hätten US-Gesetze gleich reihenweise verletzt.

Auch der Zürcher Tages-Anzeiger erteilt den drei Bundesräten und insbesondere den Spezialisten ihrer Departemente ein “dickes Lob”. Die Ehre gebühre den Staatsdienern, welche die von den UBS-Bankern verursachte Krise nun gelöst hätten.

“Einen Bonus werden sie dafür nicht erhalten.” Allerdings habe auch der Bundesrat erst gehandelt, als der Druck der Grossmacht unerträglich geworden sei. Den Verdacht, dass Schweizer Banken Steuerbetrüger hofieren, habe es nämlich schon viel früher gegeben, meint der Tages-Anzeiger in seinem Frontkommentar.

Der Schein trügt

Für die Neue Zürcher Zeitung ist der ausgehandelte Staatsvertrag jedoch nur auf den ersten Blick vorteilhaft. So glimpflich, wie es zunächst scheinen möge, sei die Schweiz nicht davongekommen, kommentiert die Zeitung. Die Kriterien zum Herausfiltern “Steuerverdächtigter” aus UBS-Daten müssten nun doch wohl grosszügiger sein als bei bisherigen Amtshilfeverfahren, und dass mit Absicht Einzelheiten des Deals zurückgehalten würden, um viele Kunden nervös zu machen und zu einer Selbstanzeige zu bewegen, entspreche eher einem Spiel als der Schweizer Rechtssicherheit.

Weiter sei der Rechtsrahmen der Schweiz bereits vor Monaten durch den Finma-Befehl zur überstürzten Auslieferung von Kundendaten relativiert worden. “All dies hängt mit der Grossbank UBS zusammen, deren Führung nicht fähig war, Manager in den USA im legalen Bereich zu halten”, kritisiert die NZZ offen. “Es wäre fatal, wenn der scheinbar günstige Ausgang der Auseinandersetzung Schweiz-USA-UBS verschleiern würde, welch hohe Kosten die UBS der Schweiz aufgebürdet hat.”

“Alle wissen es. Auch Merz selber weiss es.”

Der Blick scheint die Geduld mit Bundespräsident Hans-Rudolf Merz verloren zu haben. Ständig zu betonten, “Das Bankgeheimnis bleibt gewahrt”, bringe nun auch nichts mehr, da mittlerweile alle wüssten, dass es nicht stimme:”Alle wissen es. Auch Merz selber weiss es.”

Die Banken müssten sich endgültig vom Geschäft mit Schwarzgeld verabschieden, fordert das Boulevardblatt. Dies sei zwar ein grosser Schritt für die Banken und das ganze Land. Aber die Zeit dafür sei gekommen.

Amerikanischer Sieg

Die Genfer Zeitung Le Temps ist der Meinung, der Vergleich mit den USA habe einen Präzedenzfall geschaffen, der nun auch anderen Schweizer Banken gefährlich werden könne. Denjenigen Institutionen, die ihren Kunden ebenfalls Steuerflucht ermöglicht hätten, schlage nun “die Stunde der Wahrheit”. Die Amerikaner hätten deshalb allen Grund, “den Sieg für sich zu beanspruchen”.

24 Heures ruft in Erinnerung, dass das Bankgeheimnis seit den 70-er Jahren unerbittlich zerfalle. Diese Tendenz gehe dieses Jahr weiter, die Schweizer Regierung habe die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung nun aufgegeben. Deshalb fragt das Blatt: “Siegreiche Schweiz?” Die metaphorische Antwort: Wenn man sich bewusst sei, dass sich eine Gazelle aus den Reisszähnen eines Löwen habe befreien können, von dem sie ernsthaft angefallen worden sei, dann sei dies ein Sieg.

Für die Tessiner Zeitung La Regione Ticino ist der Deal UBS-USA lediglich eine “Feuerpause”. Das vom Bundesrat und der US-Regierung unterzeichnete Abkommen scheine eher ein “Waffenstillstand als ein Friedensabkommen” zu sein, schreibt das Blatt.

UBS soll die Kosten übernehmen und sich ans Gesetz halten

Sowohl das Westschweizer Blatt Le Matin wie auch die Basler Zeitung und die Neue Luzerner Zeitung fordern, dass die UBS die 40 Millionen Franken zurückzahlt, die der Aufwand für den Vergleich die Schweiz kostete.

Ausserdem müsse sich die Bank künftig strikt ans Gesetz halten, verlangt die BaZ: “Steuerhinterziehung ist kein taugliches Geschäftsmodell.”

Eveline Kobler, swissinfo.ch und Agenturen

Im Mai 2008 war den US-Behörden ein Fisch ins Netz gegangen, auf den sie lange gewartet hatten: Eine Untersuchung der Steuerbehörde IRS zu den Tätigkeiten des russischen Immobilienhändlers Igor Olenicoff trug den Ermittlern den Namen seines Privatbankiers Bradley Birkenfeld ein.

Dem ehemaligen Direktor der Private-Banking-Abteilung konnte nachgewiesen werden, im Ausland betrügerische Anlagefonds und Firmen gegründet zu haben, um rund 150 Mio. Dollar an Vermögen reicher Klienten wie Olenicoff zu verbergen.

Im Februar 2009 beugte sich die UBS dem Druck. Nach einer Finma-Verfügung übergab die Bank Daten von rund 250 Kunden, die des Steuerbetrugs verdächtigt wurden. Zudem zahlte sie eine Busse von 841 Mio. Fr.

Danach doppelten die US-Behörden mit der nun hängigen Zivilklage nach. Sie verlangen von der UBS Angaben zu 52’000 Konten, deren Besitzer der Steuer-Hinterziehung verdächtig werden.

Die UBS argumentierte, mit einer Herausgabe der Daten würde Schweizer Recht(Bankkundengeheimnis) verletzt. Die Klage sollte daher aus Respekt vor Rechtssprechung und Souveränität eines anderen Staates nicht weiter verfolgt werden.

Dies vertritt auch die Schweizer Regierung, die selber juristisch nicht Prozesspartei ist.

Am 13. Juli erreichten die Parteien im Rechtsstreit einen Aufschub des Prozessbeginns bis am 3. August. Dieser sollte eine aussergerichtliche Einigung erleichtern.

Am 31. Juli traf Aussenministerin Micheline Clamy-Rey in Washington mit ihrer US-Amtskollegin Hillary Clinton zusammen. Dabei ging es unter anderem um den Rechtsstreit.

Am 7. August gewährte US-Richter Alan Gold einen weiteren Aufschub im UBS-Steuerstreit.

12. August: Die UBS und die US-Steuerbehörde IRS einigen sich auf einen aussergerichtlichen Vergleich. Über den Inhalt des Abkommens wird noch nichts bekannt.

19. August 2009: Der aussergerichtliche Vergleich wird in Washington unterzeichnet und tritt gleichentags in Kraft. Er sieht vor, dass die USA ein Amtshilfegesuch für die Herausgabe von rund 4450 Konten stellen und die Schweiz dieses innert eines Jahres bearbeiten muss.

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