Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Eingriffe bei Nutztieren sollen geregelt werden

Sie sollen bei der Kastration weniger leiden. Keystone

Neue Regeln für Eingriffe bei Nutztieren: So sollen Schwanz- und Schnabelkupierungen künftig nur noch mit Betäubung erlaubt sein. Der Bundesrat gab am Montag (10.07.) acht neue Verordnungen zum Veterinärrecht in die Vernehmlassung.

Die scharf kritisierte Kastration von Jungferkeln ohne Betäubung ist allerdings auch in der angepassten Tierschutzverordnung nicht verboten.

So sollen Ferkel, Rinder und Hühner bei Eingriffen künftig weniger Schmerz empfinden, wie Jacques Merminod vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) zum Revisionspaket erklärte. Danach sollen Schwanz- und Schnabel-Kupierungen sowie Enthornungen nicht mehr ohne Schmerzausschaltung stattfinden dürfen.

“Bei der Kastration von Ferkeln wurde aber noch keine praxisnahe und wirtschaftliche Betäubungsmethode gefunden. Dafür soll aber das Alter der Tiere für den Zeitpunkt des Eingriffs heruntergesetzt werden, um eine bessere Wundheilung zu ermöglichen”, sagte Merminod.

Anpassungen sind im weiteren bei der Wildtierhaltung vergesehen. So verlangt die neue Verordnung grössere Käfige, mehr Auslauffläche und angemessene Rückzugsmöglichkeiten. Laut Merminod liegen die heutigen Standards bei den meisten Schweizer Zoos bereits über den Mindestandanforderungen von 1981. Neu eingeführt werden soll eine Bewilligungspflicht für Kakadus und Aras. Strengere Vorschriften seien hier nötig, da diese Tiere grosse Anforderungen an die Haltung und Betreuung stellten.

Laut BVET wird zugleich die Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen dem neuesten Stand der Wissenschaft angepasst. Die Vorschriften über die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Erzeugnissen tierischer Herkunft werden mit den Bestimmungen der bilateralen Verträge mit der EU in Übereinstimmung gebracht. Mit einer neuen Regelung der tierärztlichen Untersuchung von Geflügel vor der Schlachtung soll der Zugang zum europäischen Markt ermöglicht werden.

swissinfo und Agenturen

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft