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Erste Erfolge bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit

Besonders schwarze Schafe sollen öffentlich gemacht werden. Keystone

Das seit dem 1. Januar 2008 geltende Gesetz gegen die Schwarzarbeit und eine nationale Kampagne entfalten ihre Wirkung: Diesen Schluss zieht das Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco) in einer ersten Bilanz.

Schwarzarbeit hat viele Gesichter und ist nur wenig erforscht. Offizielle Schätzungen gehen davon aus, dass in der Schweiz 9% des Bruttoinland-Produktes oder mehr als 36 Milliarden Franken jährlich auf das Konto der Schattenwirtschaft gehen.

Schwarzarbeit ist Teil der Schattenwirtschaft. Diese umfasst auch illegale Aktivitäten wie Drogen- Waffen- und Menschenhandel oder Prostitution. Darüber, wie gross der Anteil der Schwarzarbeit an der Schattenwirtschaft ist, gibt es keine offiziellen Schätzungen.

Am meisten verbreitet ist die Schwarzarbeit im Bau-, im Gastgewerbe, in der Landwirtschaft und im privaten Bereich. Dort arbeiten Haushalthilfen, Putzfrauen, Kindermädchen oder Samstag-Gärtner oftmals schwarz, also ohne Abrechnungen mit den Sozialversicherungen. Auch Zahnärzte, die das Geld von ihren Patienten bar einkassieren, arbeiten schwarz.

Seit dem 1. Januar 2008 können Private ihre Haushalthilfen in einem vereinfachten Verfahren bei den Behörden anmelden. Neu gibt es für die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge, der Quellensteuer (Einkommenssteuer für Ausländer ohne Permis C) sowie der Anmeldung bei einer Unfallversicherung nur noch einen Ansprechpartner: die Ausgleichskasse.

Härtere Sanktionen

Das vereinfachte Verfahren kann bei Jahreslöhnen von bis knapp 20’000 Franken angewendet werden. 2008 haben laut Seco 12’615 Privatpersonen ihre Haushalthilfen angemeldet. Über die Zahl der in der Schweiz effektiv beschäftigten Haushalthilfen gibt es keine offiziellen Angaben.

Mit dem neuen Gesetz sind auch härtere Sanktionen verbunden. So risikiert, wer seine Haushalhilfe oder den Feierabend-Sanitärinstallateur nicht anmeldet, eine Strafanzeige und Nachzahlungen samt Verzugszinsen für nicht abgerechnete Beiträge an die Sozialversicherungen und an das Steueramt, falls die Arbeitskraft quellensteuerpflichtig ist.

Föderalistische Unterschiede

Zuständig für den Vollzug des neuen Gesetzes gegen die Schwarzarbeit sind die Kantone. Das Seco hat mit den Kantonen Vereinbarungen getroffen, die auch ein Anreizsystem beinhalten. Konkret beteiligt sich der Bund an den Kosten der neu angestellten Inspektoren, welche Betriebe auf Schwarzarbeit kontrollieren.

2008 stellte der Bund den Kantonen 3 Millionen Franken zur Verfügung. In den kommenden Jahren werden es je 4 Millionen sein. Die im Jahr 2008 aufgedeckten Fälle von Schwarzarbeit brachten Gebühren- und Busseneinnahmen von rund einer halben Million. “Wir gehen davon aus, dass unsere Ausgaben langfristig durch Einnahmen und Rückerstattungen kompensiert werden”, sagt Peter Gasser vom Seco.

Die Zahl der Inspektoren, die Zahl der Kontrollen und die kontrollierten Branchen variieren von Kanton zu Kanton stark. “Wir können die Kantone nicht verpflichten, eine Mindesanzahl von Kontrollen durchzuführen”, begründet Gasser die föderalistischen Unterschiede.

“Schwarze Liste”

“Die Kantone untersuchen jene Branchen, wo sie Schwarzarbeit vermuten, oder sie reagieren auf Anzeigen”, so Gasser: “Die soziale Kontrolle funktioniert relativ gut.”

Neben Bussen und Nachzahlungen sieht das Gesetz bei schweren Fällen oder im Wiederholungsfall zusätzliche Sanktionen vor. Unternehmen können von staatlichen Aufträgen ausgeschlossen werden, Landwirten drohen Subventionskürzungen. Das Seco wird die fehlbaren Unternehmen und Betriebe auf einer “schwarzen Liste” im Internet veröffentlichen.

Bislang ist die Liste leer. Das hat auch damit zu tun, dass die schwer wiegenden der 2008 aufgedeckten Fälle von Schwarzarbeit noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind.

Andreas Keiser, swissinfo.ch

2008 sind in Schweizer Unternehmen bei über 9000 Kontrollen 1300 Fälle von Schwarzarbeit aufgedeckt worden.

In allen Branchen und Regionen wurden insgesamt 9264 Kontrollen durchgeführt. Dabei wurden über 35’000 Personen überprüft, die meisten von ihnen im Gastgewerbe, im Personalverleih und im Baunebengewerbe.

Mit den Kontrollen waren knapp 60 Inspektoren betraut, die Arbeitgeber und -nehmer auf die Einhaltung der Sozialversicherungs-, Ausländer-, Quellensteuer- und Mehrwertsteuer-Gesetzgebungen überprüften.

Laut Seco meldeten die Kantone bisher 1323 rechtskräftige Sanktionen, was gemessen an der Zahl der Kontrollen knapp 15% ausmacht. In den meisten Fällen handelte es sich um Verstösse gegen das Ausländerrecht.

Die in den Kantonen verzeichneten Busseneingänge beliefen sich auf insgesamt rund 425’000 Franken. Aber noch nicht alle Kantone wiesen ihre Einnahmen für das Jahr 2008 aus.

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