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Erste Trends zu den Abstimmungen

Hochrechnungen gehen von einem Nein zur erleichterten Einbügerung aus. Keystone

Das Stimmvolk hat über 4 Vorlagen entschieden. Erste Hoch-Rechnungen des Forschungs-Instituts gfs.bern im Auftrag der SRG SSR ideé suisse weisen auf ein Nein für die erleicherte Einbürgerung.

Für die Mutterschaftsversicherung weisen die Hochrechungen auf ein leichtes JA.

Bei den eidgenössischen Volksabstimmungen zeichnet sich eine hohe Stimmbeteiligung ab, so dass die Auszählung der Stimmen länger dauert als geplant. Das SRG-Hochrechnungszentrum macht einen negativen Trend zur Einbürgerung der Secondos und einen leicht positiven Trend zum Mutterschaftsurlaub aus.

Zur Einbürgerung der dritten Ausländergeneration und zur Post- Initiative konnten noch keine Trends festgestellt werden. Es dürfte knapp und spannend werden. Die Stimmbeteiligung könnte über 50 Prozent liegen.

Umkämpfte Bürgerrechtsvorlagen

Rund 1,5 Millionen Ausländerinnen und Ausländer leben heute in der Schweiz, was ungefähr 20 Prozent der Bevölkerung entspricht. Rund drei Viertel von ihnen sind hier geboren oder leben seit über acht Jahren in der Schweiz.

Für den Bundesrat geht es mit der ersten Vorlage darum, den so genannten Secondos, deren Eltern eingewandert sind, in der ganzen Schweiz gleiche Chancen und Bedingungen für eine Einbürgerung zu bieten.

So soll eingebürgert werden, wer zwischen 14 und 24 Jahren alt ist, eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung besitzt und mindestens fünf Jahre der obligatorischen Schulzeit in der Schweiz absolviert hat.

Mit der zweiten Vorlage soll der Erwerb des Schweizer Bürgerrechts bei Geburt für Kinder der dritten Ausländergeneration geregelt werden. Betroffen wären Kinder, deren Grosseltern bereits in die Schweiz eingewandert waren.

Der Bundesrat und eine Mehrheit des Parlaments unterstützen die Vorlagen. Von den Regierungsparteien bekämpft einzig die Schweizerische Volkspartei (SVP) die Vorlagen.

Die letzten Umfragen zeigen einen Ja-Trend, wobei es bei der erleichterten Einbürgerung knapp werden dürfte. Bessere Chancen hat die automatische Einbürgerung für Neugeborene der dritten Generation.

Zukunft der Post

Die Volksinitiative “Postdienste für alle” verlangt, dass der Bund per Verfassungsänderung ein flächendeckendes Poststellennetz garantiert. Vor der Schliessung einer Dorf- oder Quartierpost sollen die betroffenen Gemeinden konsultiert werden.

Darüber hinaus soll der Bund die ungedeckten Kosten tragen, die der Post durch die Grundversorgung entstehen.

Der Bundesrat und eine Mehrheit des Parlamentes lehnen die Initiative ab, weil wichtige Anliegen des Volksbegehrens bereits auf Gesetzes- und Verordnungsstufe erfüllt seien. Unterstützung erhält die Initiative einzig von der Sozialdemokratischen Partei (SP).

Erneuter Anlauf für Mutterschaftsversicherung

Wie bei den Bürgerrechts-Vorlagen steht die SVP mit ihrer ablehnenden Haltung zur Mutterschafts-Entschädigung den anderen grossen Parteien allein gegenüber. Die Vorlage wird von breiten Kreisen getragen, namentlich den Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften.

Die Mutterschaftsversicherung soll im Rahmen der bestehenden Erwerbsersatzordnung (EO) abgewickelt werden, so dass kein neues Sozialwerk geschaffen werden muss. Die EO dient bisher der finanziellen Entschädigung von Personen, die militärische und zivile Dienstleistungen absolvieren.

Erwerbstätige Mütter erhalten während höchstens 14 Wochen nach der Geburt des Kindes einen Ersatz von 80% des Lohnes, die Entschädigung erwerbstätiger Dienstleistender in Armee, Zivilschutz und Zivildienst wird von heute 65% auf 80% erhöht.

Letzte Umfragen zeigen auch bei dieser Vorlage einen Ja-Trend, wobei das Lager der Gegner Boden gut gemacht hat.

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Die Schweizer Stimmberechtigten entschieden am Wochenende über vier Vorlagen.

1. Ordentliche Einbürgerung sowie erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation.

2. Bürgerrechtserwerb von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation.

3. Volksinitiative “Postdienste für alle”.

4. Änderung des Erwerbsersatzgesetzes für Dienstleistende und bei Mutterschaft.

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