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Ex-Postchef soll sieben Monate sitzen

Der ehemalige Postchef Jean Noel Rey soll zu sieben Monaten bedingt verurteilt werden. Dies wüscht der Staatsanwalt. Keystone

Am zweiten Tag im Prozess gegen den ehemaligen Postchef Jean-Noël Rey hat Staatsanwalt Heinz Mathys am Freitag (26.01.) eine Gefängnisstrafe von sieben Monaten bedingt gefordert.

Für Reys mit angeklagten Ex-Stellvertreter Peter Sutterlüti verlangte Mathys fünf Monate Gefängnis bedingt. Rey und Sutterlüti hätten sich der ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gemacht, als sie dem Berner Anwalt Walo Ilg ohne ausreichende Sicherheiten Ende 1994 ein Darlehen von 100’000 Franken gaben.

Ilg war von der PTT beauftragt, per 1. 1. 1995 in Oberitalien eine Tochterfirma der Post zu gründen.

Verschleierungstaktik

Rey und Sutterlüti hätten die Warnungen der Juristen auf dem Altar der internationalen Herausforderung und der Konkurrenz mit der Swisscom geopfert, sagte der Staatsanwalt.

Bei der Vergabe des Darlehens hätten sie “eine Verschleierungstaktik angewandt: Der Chef delegiert dem Vize, der Vize vertraut dem Hausjuristen – man beruft sich auf Untergebene und schiebt einander gegenseitig die Schuld zu.” Alles Delegieren aber bewahre die Chefs nicht vor der strafrechtlichen Verantwortung.

Keine Vetternwirtschaft

Rey und Sutterlüti hätten die Post nicht mit Wissen und Willen geschädigt, den Schaden aber eventualvorsätzlich in Kauf genommen. Von Vetternwirtschaft könne hingegen nicht gesprochen werden, einen unrechtmässigen Vorteil hätten sich die Beschuldigten nicht verschaffen wollen. Deshalb entfalle der Vorwurf der ungetreuen Amtsführung.

Der Staatsanwalt hielt Sutterlüti zugute, dass er bis zuletzt versucht habe, statt einer Bargarantie eine Bankgarantie zuleisten. Rey aber habe mündlich abschliessend entschieden, sei in die Ferien verreist und habe den Vize in der Verantwortung allein gelassen.

swissinfo und Agenturen

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