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Finanzminister fürchtet sich nicht vor dem Volk

Hans-Rudolf Merz warnt vor einem "finanzpolitischen GAU" Keystone

Der Bund will seine Einnahmequellen langfristig sichern. Bundesrat Merz empfiehlt deshalb die neue Finanzordnung zur Annahme.

Ein Nein am 28. November würde nach Ansicht des Bundesrates einen “finanzpolitischen GAU” verursachen.

Bundesrat Hans-Rudolf Merz fürchtet nicht, dass Volk und Stände am 28. November die Neue Finanzordnung (NFO) ablehnen könnten. “Dieser GAU bleibt uns wohl erspart”, sagte er bei der Präsentation der Vorlage in Bern.

Obwohl sich keinerlei organisierter Widerstand regt, wurde Merz nach den Folgen eines Neins am 28. November gefragt. Nach einer Analyse der Gründe müsste sofort eine neue Vorlage ausgearbeitet werden, sagte er. “Dies wäre nicht einfach, denn ohne eine Richtungsanzeige könnten wir keinen Systemwechsel vorschlagen.”

Neu ist eigentlich alt

Laut Merz ist die NFO “eigentlich die alte Finanzordnung”: Im Wesentlichen werde nur das Ende 2006 auslaufende Regime mit seinen Hauptpfeilern direkte Bundessteuer und Mehrwertsteuer (MWSt) bis 2020 verlängert.

Dies sei allerdings unverzichtbar, sagte der Finanzminister. Ohne die derzeit 12,4 Mrd. der direkten Bundessteuer und die 17,2 Mrd. der MWSt könnte der Bund seine Aufgaben schlicht nicht erfüllen. Aus diesen beiden Quellen flössen mit jährlich fast 30 Milliarden Franken über 60 Prozent seiner Einnahmen.

Erneute Befristung kein Problem

Dass das Finanzregime gegen den Antrag der Landesregierung erneut befristet wird, stört Merz nicht. Die Befristung gebe Volk und Ständen die Möglichkeit, sich periodisch über die Steuern und ihre Grundsätze auszusprechen. Für Sicherheit und eine gewisse Stabilität sorge zudem, dass die Maximalsätze in der Verfassung verankert blieben.

Auch an den Sätzen selber ändere sich nichts, sagte Merz. Dies gelte auch für die Gewinnsteuer, denn mit der Reduktion von 9,8 auf 8,5% werde nur einer Gesetzesänderung Rechnung getragen.

An der Möglichkeit eines Sonder-MWSt-Satzes für die Hotellerie habe das Parlament aus Konkurrenzgründen festgehalten. “Ich gehe davon aus, dass dieser Satz nicht so schnell verschwinden wird.” Ansonsten wird am MWSt-Satz von 7,6% festgehalten.

Laut Merz schliesst die Weiterführung der praktisch unveränderten Finanzordnung Steuerreformen in den nächsten Jahren nicht aus. Bei den Unternehmens- und bei den Familiensteuern könnten Änderungen auf Gesetzesstufe realisiert werden.

Im übrigen verwies Merz auf die Mittwochsitzung, an welcher der Bundesrat eine ganze Reihe kurz- und langfristiger Projekte erörtert hatte.

swissinfo und Agenturen

Die Abstimmung vom 28. November:
Bundesbeschluss vom 3. Oktober 2003 zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)
Bundesbeschluss vom 19. März 2004 über eine neue Finanzordnung (NFO)
Bundesgesetz vom 19. Dezember 2003 über die Forschung an embryonalen Stammzellen (Stammzellen-Forschungsgesetz, StFG)

Die NFO soll eine neue Verfassungsgrundlage für die Bundesfinanzen ermöglichen und bis 2020 verlängern.

Sie gibt dem Bund das Recht, die direkte Bundessteuer und die MWSt zu erheben. Diese sind die wichtigsten Einnahmequellen des Bundes.

Mit 30 Mrd. Fr. pro Jahr machen sie 60% der gesamten Bundeseinnahmen aus.

Im Parlament war die Vorlage unbestritten.

Da die NFO eine Verfassungsänderung ist, kommt sie automatisch vors Volk.

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