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Flugsicherheit: USA ziehen Schraube an

Bei USA-Flugreisen aus der Schweiz gelten besondere Bestimmungen. Keystone

Die EU akzeptiert in einem neuen Abkommen mit den USA die Weitergabe der Daten von Flugpassagieren an verschiedene US-Sicherheitsbehörden.

Die Schweiz ist davon offiziell nicht betroffen, hat sie doch mit den USA 2005 ein eigenes bilaterales Abkommen getroffen.

Franco Frattini, Justizkommissar der Europäischen Union erklärte am Freitag in Luxemburg, die Fluggesellschaften würden künftig die Daten ans US-Ministerium für innere Sicherheit leiten.

Dieses kann die Informationen an andere Amtsstellen, die sich mit Terrorbekämpfung beschäftigen, weiterleiten. Dazu gehört etwa die US-Bundespolizei FBI.

Datenschutz soll gewährleistet bleiben

Bisher hatte in der Regel nur der US-Zoll einen direkten Zugriff auf die Daten. “Wir akzeptieren, dass die Daten an andere Stellen weitergegeben werden unter der Voraussetzung, dass ein gleich hoher Datenschutz gewährleistet ist”, erklärte Frattini.

Das Abkommen ist eine Übergangslösung, es soll bis Ende Juli 2007 gelten. Das System kommt “unverzüglich” zur Anwendung. Es muss jedoch formell in der kommenden Woche noch vom EU-Ministerrat gebilligt und anschliessend von allen 25 EU-Staaten national ratifiziert werden.

Inhaltlich keine Änderung

Die EU setzte durch, dass die Fluggesellschaften die Passagierdaten künftig erst auf Anforderung der US-Behörden weitergeben sollen. Der “lange Arm der USA”, wie es ein EU-Diplomat nannte, hat nun also keinen unmittelbaren Zugriff mehr auf die sensiblen Daten.

Die USA können bis zu 34 persönliche Daten erhalten, welche die Fluggäste in der EU beim Ticketkauf angeben. Dabei handelt es sich etwa um Kreditkarten- und Telefonnummern der Reisenden, aber auch um Informationen zur Zahl der Gepäckstücke. An Zahl und Art der Daten sowie bei der Speicherdauer soll sich nichts ändern.

EU unter Druck

Hintergrund der Verhandlungen war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Mai. Dieser hatte die von Datenschützern heftig kritisierte Übermittlung von Flugpassagierdaten durch EU-Airlines an US-Behörden wegen fehlender Rechtsgrundlage für ungültig erklärt.

Schweiz nicht direkt betroffen

Die Schweiz ist von der Einigung zwischen der EU und den USA über die Weitergabe von Passagierdaten an US-Sicherheitsbehörden nicht betroffen. Dies sagte ein Sprecher des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL).

Bern hat ein eigenes Abkommen mit Washington abgeschlossen. Dieses gilt noch bis September 2008. Sollten die USA eine Verlängerung oder ein neues, geändertes Abkommen anstreben, müssten sie das Bern bis kommenden März mitteilen.

Für Schweizer Staatsangehörige die mit einer EU-Fluggesellschaft in die USA fliegen, gelten jedoch die Bestimmungen, welche die EU mit den USA ausgehandelt haben.

Restriktiverer Schweizer Vertrag

Der Vertrag vom März 2005 zwischen der Schweiz und den USA ist restriktiver als jener, den die EU und die USA am Freitag vereinbart haben, weil er präsziser bestimmt, welche Behörde Einsicht in die Passagierdaten erhalten darf.

Nur eine eingeschränkte Gruppe von US-Zollbeamten darf während einer fest bestimmten Zeit Einsicht in die Daten haben.

swissinfo und Agenturen

Die Sicherheit ist zu einem zentralen Anliegen im internationalen Flugverkehr geworden.

Die Flugsicherheits-Strategie für die Schweiz ist im Nationalen Sicherheitsprogramm Luftfahrt festgelegt. Das Programm beruht auf den internationalen Vorschriften und wird vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) umgesetzt.

Da die Luftfahrt grenzüberschreitend tätig ist, müssen die Staaten eng zusammen arbeiten. Die schweizerische Regelung beruht in erster Linie auf den europäischen Vorschriften (EU-Regelung und Empfehlungen der Europäischen Zivilluftfahrt-Konferenz ECAC) sowie auf jenen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO).

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