Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Kanada-Schweiz: Abkommen über Fluggastdaten

Die kanadischen Behörden erhalten bis zu 25 Daten über Flugpassagiere. Keystone

Schweizer Fluggesellschaften müssen für Flüge nach Kanada ab sofort private Passagier-Daten an die kanadischen Behörden liefern.

Die Schweiz und Kanada haben ein Abkommen unterzeichnet, das weitgehend dem Abkommen mit den USA entspricht, welches seit einem Jahr gilt.

Ab sofort müssen Schweizer Fluggesellschaften bis zu 25 private Daten ihrer Passagiere an die kanadischen Behörden liefern. Ein entsprechendes Abkommen unterzeichneten die Schweiz und Kanada am Freitag in Bern.

Das Abkommen ist auf dreieinhalb Jahre befristet – genauso wie das vergleichbare Dokument vom März vergangenen Jahres mit den USA, wohin 34 private Daten geliefert werden müssen, und jenes zwischen Kanada und der Europäischen Union.

Religion und Essen bleiben privat

Der Schweiz würden die gleichen datenschutzrechtlichen Garantien gewährt wie der EU, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL).

Weitergeben werden können Daten wie Name, Geburtstag, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des Personalausweises, Ausstellungsland, Ausweisnummer, Buchungsnummer sowie Informationen zum Flugticket.

Besonders schützenswerte Daten wie religiöse oder politische Ansichten, Angaben über medizinische Bedürfnisse oder zu Essgewohnheiten werden nicht übermittelt.

Grünes Licht vom Datenschutz

Die Einhaltung der Vereinbarung kann laut BAZL jährlich überprüft werden. Zudem erhielten die Passagiere das Recht, von den kanadischen Behörden Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen und – falls notwendig – deren Richtigstellung.

Wie die US-Behörden erhält auch Kanada keinen direkten Zugriff auf die Passagierdaten, sie werden von den Fluggesellschaften verwaltet.

Der Verwendungszweck der Daten wurde auf die Bekämpfung des Terrorismus, der internationalen Kriminalität und damit zusammenhängender Straftatbestände eingegrenzt. Der Schweizer Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür war in die Verhandlungen miteinbezogen und hat die nun getroffenen Regelungen gutgeheissen.

Bisher keine Beschwerden

Ob sich das Abkommen bewährt, ist noch nicht abzusehen – eine Bilanz der Erfahrungen mit der schweizerisch-amerikanischen Vereinbarung vom März 2005 liegt laut Kosmas Tsiraktsopulos, Chef Beratung und Information beim Schweizer Datenschutzbeaftragten, nicht vor.

Beschwerden seien allerdings bislang nicht eingegangen, sagte Tsiraktsopulos.

swissinfo und Agenturen

Nach dem 11. September 2001 hatten die USA die Passgierdaten-Erhebung als Massnahme im Kampf gegen den Terrorismus beschlossen.

Im Mai 2004 unterschrieben die USA ein Abkommen mit der EU.

Fachleute aus den USA und der Schweiz berieten ebenfalls über eine solche Vereinbarung. Dabei erreichte die Schweiz die gleichen Konzessionen wie die EU.

Im März 2005 wurde ein Abkommen zwischen der Schweiz und den USA unterzeichnet.

Nun tritt mit sofortiger Wirkung ein weiteres Abkommen für Flüge nach Kanada in Kraft.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft