Finma erlässt Vergütungsvorschriften
Die Finanzmarktaufsicht Finma hat ihre Vorschriften zu den Vergütungspraktiken (Bonuszahlungen, Aktienoptionen) in der Finanzbranche veröffentlicht. Sie ist gegen eine Begrenzungen der Saläre bei Banken und Versicherungen.
Das Rundschreiben gilt ab 1. Januar 2010 nur für die sieben grössten Banken und die fünf grössten Versicherungen zwingend. Der Geltungsbereich richtet sich dabei nach einem Schwellenwert von zwei Milliarden Franken Eigenmittel bei Banken beziehungsweise Solvabilitätsspanne bei Versicherungen.
Die Höhe der variablen Vergütungen wie beispielsweise Boni wird durch das Rundschreiben trotz zahlreicher Kritiken nicht beschränkt. Jedoch müssen sie vom Unternehmen künftig langfristig auch verdient werden. Sie sind daher abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des Instituts, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte.
Damit soll das Risikobewusstsein und der Anreiz zu nachhaltigem Wirtschaften gestärkt werden.
Mit ihren Vergütungvorschriften will die Finma die Salärpolitik der Finanzinstitute nachhaltig beeinflussen. Zudem erwarte sie, dass gerade Personen in höheren Hierarchiestufen einen bedeutenden Teil ihrer variablen Vergütung mit aufgeschobener Wirkung erhielten.
Der Wert der aufgeschobenen Vergütung - wie beispielsweise gesperrte Aktien - soll dabei von der zukünftigen Entwicklung des Instituts und dessen Risiken abhängen.
swissinfo.ch und Agenturen

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