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Fluggesellschaften änderten Abflugroute eigenmächtig

Wiedereröffnung der Westpiste. Keystone

Verschiedene Fluggesellschaften haben die Abflugroute ab Piste 16 in Kloten eigenmächtig abgeändert. Das unzulässige Vorgehen kam nach der im August erfolgten Wiedereröffnung der Westpiste 10/28 ans Licht.

Der Kanton Zürich als Aufsichtsbehörde machte die Änderungen rückgängig und prüft nun rechtliche Schritte.

Flugzeuge die in Kloten von der Piste 16 in Richtung Süden starten, müssen aus Lärmschutzgründen nach dem Abflug eine Linkskurve fliegen, wie die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich am Mittwoch (25.10.) mitteilte.

Dieses Betriebskonzept trat nach der Neueröffnung der Westpiste Anfang August wieder in Kraft. Vorübergehend waren wegen Bauarbeiten von der Piste 16 auch Starts geradeaus erlaubt.

Im Laufe der vergangenen Wochen stellten die Aufsichtsbehörde, die Fachstelle Flughafen und Luftverkehr (FFL) der kantonalen Volkswirtschafts-Direktion sowie einzelne Gemeinden und Private im Glattal fest, dass verschiedene Luftverkehrs-Gesellschaften diese Linkskurve erst nach einem längeren Geradeausflug einleiteten. Dies entgegen der publizierten Vorschriften.

Abklärungen der FFL ergaben, dass diese eigenmächtige Änderung der Abflugroute von einer ausländischen Fluggesellschaft in die Wege geleitet worden war.

Die Gesellschaft hatte die Bordcomputer ihrer schweren Langstrecken-Flugzeuge umprogrammieren lassen. Weil weitere Gesellschaften von derselben Softwarefirma beliefert werden, fehlte auch deren Programmen die Linkskurve.

Zusammen mit der Abteilung Lärmmanagement und Anwohnerschutz des Flughafens leitete die FFL die nötigen Schritte ein, dass die vorgegebene Abflugroute eingehalten wird. Die Umstellung nehme einige Tage in Anspruch, weshalb erst ab dem 2. November wieder regelkonform geflogen werde. Zudem werden rechtliche Schritte geprüft.

Die fehlbare Fluggesellschaft solle nicht ungeschoren davon kommen, sagte Hans Peter Staffelbach, zuständig für Aussenbeziehungen beim Flughafen Zürich-Kloten. Weil aber ausschliesslich ausländische Gesellschaften betroffen sind, laufen die Abklärungen über den Bund.

Welchen Vorteil die Gesellschaften durch das verspätete Fliegen der Linkskurve erhielten sei noch nicht klar. Den Namen der verursachenden Fluggesellschaft nannte Staffelbach nicht.

swissinfo und Agenturen

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SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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