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Gegen Fristenregelung

Nationalräte gegen Fristenregelung: v.l.n.r. Aeschbacher (EVP), Baumann (SVP) und Hofmann (SVP). Keystone

Jede Form von Fristenregelung verletzt das Grundrecht auf Leben. Diese Überzeugung vertritt das eidgenössische Parlamentarier-Komitee "Nein zur Fristenlösung".

Das ausschliesslich aus Männern und schwergewichtig aus SVP-Abgeordneten zusammengesetzte Komitee begründete am Montag vor den Medien in Bern ihr Nein zur Fristenregelung.

“Ein menschlicher Embryo ist ein Mensch in den ersten Wochen seines Lebens”, sagte Nationalrat Alexander Baumann (SVP/TG). Der Staat müsse sich von Beginn der Schwangerschaft weg schützend und fördernd vor das ungeborene Leben stellen – “notfalls auch gegen die Mutter”.

Jede Frist willkürlich

Laut Baumann ist jede Form der Fristenlösung – mit oder ohne Beratungspflicht – “grund- und menschenrechtswidrig, weil sie den Schutz des vorgeburtlichen Lebens aufgibt, ohne dass auch nur eine Güterabwägung gegenüber den Grundrechten der Mutter vorgenommen wird”. Die Ansetzung einer Frist sei ohnehin willkürlich.

Die gleiche Meinung vertrat Ständerat Hans Hofmann (SVP/ZH). Die vom Parlament beschlossene Frist von 12 Wochen nach Beginn der letzten Periode sei mit Sicherheit viel zu lang: “Die Frau kann den Entscheid über Leben oder Nichtleben fast drei Monate vor sich herschieben, einfach weil sie per Gesetz so viel Zeit zur Verfügung hat.”

Indikationen erweitern?

Die Fristenregelung lege den Abbruch völlig ins Ermessen der Frau, sagte Nationalrat Ruedi Aeschbacher (EVP/ZH). Die “Notlage”, welche die Schwangere geltend machen müsse, sei nur “eine gewissensberuhigende, völlig unwirksame Deklamation”. Das wachsende Selbstverständnis unserer Gesellschaft, dass das Leben verfügbar sei, mache ihm Angst, sagte Aeschbacher.

Für die Wortführer des Komitees ist das geltende Recht trotz seiner uneinheitlichen Anwendung in den Kantonen noch immer besser als die vorgeschlagene Fristenregelung.

Ein Nein am 2. Juni könne zudem den Weg für eine erweiterte Indikationenlösung frei machen. Dabei denkt Baumann insbesondere an eine stärkere Berücksichtigung der “seelischen” Gesundheit der Frau.

Nein auch zu “Mutter und Kind”

Zur Initiative “für Mutter und Kind” nahm das Komitee offiziell nicht Stellung. Persönlich sprachen sich Baumann, Hofmann und Aeschbacher aber auch gegen das Volksbegehren aus, weil dieses mit seinem faktischen Verbot der Abtreibung hinter das heutige Recht und die heutige Praxis zurückfalle.

Das Komitee “Nein zur Fristenlösung” vereinigt 25 eidgenössische Parlamentarier, 19 von der SVP, 3 von der EVP, je einen von der FDP, der CVP und der EDU.

swissinfo und Agenturen

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