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“Tunesien braucht dieses Geld”

Ben Ali und seine Frau 2004 während der Wahlen, die dem starken Mann in Tunis eine vierte Amtszeit als Präsident sicherten. Reuters

Die 60 Millionen Franken, die nach dem Sturz des Regimes von Ben Ali immer noch auf Schweizer Konten liegen, werden von Bern nicht freigegeben. Die schweizerischen Anwälte, die Tunesien vertreten, greifen nun direkt die Bank HSBC Suisse an.

Auch vier Jahre nach der Revolution vom 14. Januar 2011 ist Tunesien immer noch auf der Jagd nach dem Vermögen des abgesetzten Diktators  Zine el-Abidine Ben Ali und seinen Angehörigen. Bis heute konnten nur zwei Flugzeuge, zwei Jachten und 28 Millionen Dollar aus dem Besitz von  Leïla Trabelsi, der Ehefrau von Ben Ali, aus dem Libanon zurückerlangt werden.

Eine magere Bilanz, wenn man bedenkt, dass laut dem Bericht der WeltbankExterner Link vom März 2014 die korrupte Entourage des Ex-Diktators, welche die Gesetze zu ihren Gunsten manipuliert hat, Ende 2010 mehr als 21 Prozent des erwirtschafteten Profits aus dem privaten Sektor Tunesiens in die eigene Tasche abzweigte.

In der Schweiz sind rund 60 Millionen Franken blockiert, auf der Basis eines Bundesstrafverfahrens wegen Verdacht auf ” Geldwäscherei” und “Beteiligung an einer kriminellen Organisation” sowie eines Rechtshilfeverfahrens mit Tunesien und  einer VerordnungExterner Link des Bundesrats (Regierung). Die Liste der  betroffenen Personen umfasst 48 Namen, darunter jener des Geschäftsmannes  Belhassen Trabelsi, dem Bruder von Leïla Trabelsi, der mehrere Male in Tunesien in Abwesenheit verurteilt worden war und gegen den zahlreiche Strafverfahren eröffnet wurden.

Die Bundesanwaltschaft hat im April 2014 im Rahmen des Rechtshilfeabkommens die vorzeitige Rückgabe von 40 Millionen Dollar, die Belhassen Trabelsi gehörten, an Tunesien angeordnet. Die kriminelle Herkunft des Vermögens wurde “als ausreichend erwiesen” eingeschätzt. Nach einem Rekurs von Belhassen Trabelsi hat das eidgenössische Strafgericht in Bellinzona letzten Dezember die Rückgabe des Vermögens annulliert, weil das Recht auf Anhörung des Schwagers von Ben Ali verletzt wurde.

“Es läuft nichts mehr”

Wie ist der Stand der Dinge heute? “Die Bundesanwaltschaft hat Kenntnis von diesen Entscheidungen und wird das Verfahren wieder aufnehmen,  sowohl auf nationaler wie auf zwischenstaatlicher Ebene. Ziel ist es, die Herkunft der Gelder präziser bestimmen zu können”, wie die Mediensprecherin der Bundesanwaltschaft, Jeannette Balmer, erklärte. “Diese Entscheidung stellt weder die rechtliche Möglichkeit noch den Willen der Bundesanwaltschaft in Frage, die betroffenen Gelder Tunesien zurückzugeben. Die Bundesanwaltschaft führt die Untersuchungen und Anhörungen weiter.”

Die Schweizer Anwälte von Tunesien kritisieren “das fehlende Engagement” des schweizerischen Untersuchungsorgans: “Seit eineinhalb Jahren läuft nichts mehr”,  bemängelt Yves Klein, einer der Verteidiger des Maghreb-Staates. “Die Untersuchungen gehen nur schleppend voran. Um über die Herkunft der Gelder von  Belhassen Trabelsi entscheiden zu können, hätte man nach Tunesien reisen und in Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden ermitteln müssen. Die zuständige Staatsanwältin war jedoch in vier Jahren nur ein einziges Mal vor Ort [was die Bundesanwaltschaft bestätigt, Anm.d. Red.]. Zu sagen, wir seien enttäuscht, ist kaum übertrieben.”

Der Genfer Anwalt von Belhassen Trabelsi, Jean-Marc Carnicé, ist ratlos:  “Ich habe Argumente vorgelegt, die zeigen sollen, dass die in der Schweiz blockierten Gelder meines Klienten rechtmässig sind und mit keiner Straftat in Verbindung stehen. Ich habe Verträge und Dokumente, die belegen, mit welchen Aktivitäten die Gelder generiert wurden. Diese Schriftstücke wurden von der Bundesanwaltschaft nicht untersucht. Ob das in der Zwischenzeit geschehen ist? Ich weiss nichts davon.”

Ein neues Gesetz zur Einfrierung von Vermögen

Die Schweiz dürfte bald ein neues, umfassenderes Gesetz über die Sperrung  und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen erhalten.

Die Rechtskommission des Nationalrats beantragte im vergangenen Februar mit 17 zu 6 Stimmen, auf den Entwurf für ein Gesetz über unrechtmässig erworbene Vermögenswerte einzutreten.

Das Gesetz wurde ausgearbeitet, um zu verhindern, dass nahezu systematisch auf Verfassungsbestimmungen zurückgegriffen wird, um unrechtmässig erworbene Vermögenswerte politisch exponierter Personen zu blockieren und diese Sperrungen dann zu verlängern.

“Die Kommissionsmehrheit begrüsst den Entwurf des Bundesrates, da ein formelles Gesetz zur Bewahrung eines gesunden Finanzplatzes Schweiz und zur Bekämpfung der Geldwäscherei beitrage.  Ausserdem werde dadurch die Kohärenz zur Schweizer Entwicklungspolitik sichergestellt.”  Die Minderheit zeigt sich mit den Zielen des Bundesrates einverstanden, beantragt jedoch, nicht auf den Entwurf einzutreten. Die Beratungen im Parlament werdend im Lauf des Sommers fortgesetzt.

Das Verfahren wird sich im Moment nicht beschleunigen. Nach unseren Informationen wird der zuständige Staatsanwalt in der Bundesanwaltschaft seine Funktion nächstens aufgeben. Die Mediensprecherin Jeannette Balmer konnte weder den Rücktritt noch einen möglichen Nachfolger oder Nachfolgerin bestätigen.

Die Schweiz bekräftigt erneut ihren Willen

Auf diplomatischer Ebene bleibt die Position der Schweiz unverändert. “Der politische Wille, das Geld an Tunesien zurückzugeben, ist intakt, sofern feststeht, dass diese Gelder von illegaler Herkunft sind”, stellt die Schweizer Botschafterin in Tunesien, Rita Adam, klar. “Die Gelder sind blockiert, damit die Justiz ihre Arbeit machen kann. Es handelt sich um sehr komplexe Untersuchungen, die Zeit in Anspruch nehmen. Die Rekurse sind in einem Rechtsstaat absolut normal.” Rita Adam hat im März den neuen tunesischen Justizminister getroffen: “Wir haben unseren Willen zur Zusammenarbeit bekräftigt.”

Für Mouheb Garoui, Direktor von I WatchExterner Link, eine tunesische Vereinigung, die nach der Revolution gegründet wurde und gegen Korruption und für Transparenz kämpft, ist nicht die mangelnde Kooperation der Schweiz das Problem (“die beste, zusammen mit Frankreich”), sondern “der völlig abwesende politische Wille” in Tunesien: “Es gibt keine Strategie. Wir wissen nicht, wer was macht. Das Mandat des nationalen Komitees zur Aufdeckung von widerrechtlich angeeigneten Vermögen endete im März in allgemeiner Gleichgültigkeit.  Während dieser Zeit leiht sich das Land Geld von der Europäischen Union und vom Internationalen Währungsfond. Die tunesischen Richter versuchen mit ihren Mitteln das Bestmögliche, wohlwissend, dass sie sich auf bislang unbekanntem Terrain bewegen.”

Mouheb Garoui ist sich übrigens bewusst, dass es sich vor allem um einen “technischen” Prozess handelt. Er richtet trotzdem einen Appell an die Schweiz: “Die Schweizer Richter müssen nach Tunesien kommen, um mit der Bevölkerung zu sprechen und sich ein Bild von der misslichen Lage in gewissen Regionen zu machen. Die Bewohner werden ihnen sagen, dass sie dieses Geld dringend benötigen. Die Unterstützung der Schweizer ist nötig, insbesondere in dieser Übergangsphase.”

Strategiewechsel

Während das vom Bundesrat blockierte Vermögen in nächster Zeit kaum  freigegeben wird – umso mehr als künftige Rekurse zu erwarten sind – greifen die Schweizer Anwälte von Tunis nun jene direkt an, die das vermutlich aus illegaler Herkunft stammende Geld  horten. Am 19. März 2015 verlangten sie, im Strafverfahren der Genfer Staatsanwaltschaft  gegen HSBC Suisse und Unbekannt als Privatkläger teilzunehmen. Gegenstand des im vergangen Februar begonnenen Verfahrens ist der Verdacht auf “schwere Geldwäsche” auf Grund von Enthüllungen durch die Affäre “SwissLeaks”, die der Bank geschadet haben.

Tunesien fordert vom Finanzunternehmen 114,5 Millionen Franken plus Zins, weil die Bank das Vermögen von Belhassen Trabelsi  angenommen hat. Die Höhe des festgesetzten Betrags basiert auf Informationen aus dem Bundesstrafverfahren. Laut den Anwälten entspricht der Betrag dem Vermögen, das auf die Konten des  Geschäftsmannes bei HSBC überwiesen wurde, und den Bankspesen von 2% des verwalteten Vermögens, das sind rund 8,4 Millionen.

“Die kriminellen Handlungen innerhalb der HSBC sind umso schlimmer, als sie zwischen 2006 und 2011 stattgefunden haben. Zu jener Zeit wusste man bereits Bescheid über die herrschende Korruption des Clans von Ben Ali-Trabelsi, und die Direktion der Bank wurde explizit durch die Compliance-Funktion [kontrolliert das Einhalten von internen Vorschriften Anm. d. Red.] darauf hingewiesen”, bekräftigt die Klägerschaft. HSBC Suisse wollte sich auf Anfrage dazu nicht äussern.

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(Übertragung aus dem Französischen: Christine Fuhrer)

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