Die Welterbestätte mit dem Fossilienpark Monte San Giorgio im Tessin darf sich auf italienisches Gebiet ausweiten. Dies hat das in Brasilia tagende Unesco-Welterbekomitee beschlossen.
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Die Schweiz und Italien hatten die Kandidatur des Erweiterungsprojekts, die auch eine grenzüberschreitende Verwaltung der Stätte vorsieht, gemeinsam eingereicht. Der Schweizer Teil befindet sich bereits seit 2003 in der Unesco-Welterbeliste.
Schon damals hatte das Unesco-Komitee angeregt, die Stätte auf das gesamte Fossiliengebiet und somit auch auf italienisches Gebiet auszudehnen. Im Februar 2009 hatten die Regierungen Italiens und der Schweiz deshalb eine neue Kandidatur eingereicht.
Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) bezeichnete die Aufnahme als “das Ergebnis einer beispielhaften grenzüberschreitenden Koordination für das Management der Welterbestätte Monte San Giorgio”.
Die beteiligten Staaten haben ein Vereinbarungsprotokoll für die gemeinsame Verwaltung der Stätte unterzeichnet. Aber auch die lokalen Behörden, die Provinz Varese, die Region Lombardei und der Kanton Tessin werden in die Verwaltung miteinbezogen.
Monte San Giorgio ist die zweite grenzüberschreitende Welterbestätte der Unesco im Alpenraum nach der Strecke der Rhätischen Bahn zwischen Thusis (Schweiz) und Tirano (Italien).
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