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Gesetz für Psychologie-Berufe

Wer psychotherapeutisch tätig ist, soll künftig einen anerkannten Hochschulabschluss besitzen und eine akkreditierte Weiterbildung absolviert haben, sieht der Bundesrat im Psychologieberufegesetz vor.

Die Schweizer Regierung hat am Mittwoch dem Parlament einen Gesetzesentwurf für Psychologieberufe zugeleitet, das die Anforderungen an die Aus- und Weiterbilgung der Psychologinnen und Psychologen regelt und damit einen Beitrag zur psychischen Gesundheit der Bevölkerung und zum Konsumentenschutz leistet will.

Laut dem nationalen Gesundheitsbericht von 2008 erlebt in der Schweiz fast die Hälfte der Bevölkerung mindestens einmal im Leben eine psychische Störung. Jedes Jahr erleide etwa ein Drittel der Bevölkerung eine Depression, habe Angstzustände oder sei von Substanzen abhängig.

Bereits vor rund zehn Jahren erteilte der Bundesrat den Auftrag, die Aus- und Weiterbildung der nichtärztlichen Psychotherapeutinnen und -therapeuten in einem eigenen Gesetz zu regeln. Im Jahr 2001 wurden im Parlament zwei Motionen überwiesen, die beide einen Titelschutz für Psychologinnen und Psychologen forderten.

Nur wer einen Master-, Lizentiats- oder Diplomabschluss in Psychologie besitzt, soll sich künftig als “Psychologin” oder “Psychologe” bezeichnen dürfen.

Mit dem Schutz dieser Berufsbezeichnung werde Transparenz auf dem heute “höchst unübersichtlichen Markt” psychologischer Angebote geschaffen, schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Die Psychologen begrüssten das Psychologieberufegesetz.

swissinfo.ch und Agenturen

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