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Gleiche Rechte für Behinderte

Öffentliche Verkehrsmittel sollen künftig behindertengerechter werden. Keystone

Behinderte sollen in der Schweiz gleichberechtigten Zugang zum öffentlichen Leben erhalten. Die Landesregierung hat am Montag (05.06.) ihren indirekten Gegenvorschlag zur Initiative "Gleiche Rechte für Behinderte" in die Vernehmlassung geschickt.

Das neue von der Regierung vorgelegte Behindertengesetz konkretisiert die von der revidierten Verfassung geforderte Beseitigung der Benachteiligungen. Gleichzeitig ist es die Antwort der Regierung auf die hängige Volksinitiative sowie zwei parlamentarische Vorstösse.

Die Eckdaten

Für den öffentlichen Verkehr will die Regierung künftig technische Vorschriften über die behindertengerechte Ausgestaltung von Bahnhöfen, Haltestellen, Fahrzeugen und Informationssystemen erlassen. Anerkannten Behindertenorganisationen soll in wichtigen Verfahren zum öffentlichen Verkehr sowie von Radio und Fernsehen ein Beschwerderecht eingeräumt werden.

Der Bund soll als vorbildlicher Arbeitgeber gleichwertig qualifizierten Behinderten den Vorzug vor nicht Behinderten geben, bis ein angemessenes Verhältnis zwischen behinderten und nicht behinderten Angestellten besteht.

Das Behindertengesetz umschreibt auch, was als Benachteiligung beim Zugang zu Bauten, Anlagen und Dienstleistungen zu verstehen ist. Die Kantone müssen ihre Gesetze entsprechend dem neuen Bundesrecht anpassen.

Variante mit einklagbarem Recht

Da der einklagbare subjektive Anspruch auf Zugang bereits in einer ersten Konsultation bei Wirtschaft und Bürgerlichen auf Widerstand stiess, gab der Bundesrat je eine Variante mit und ohne solchen Rechtsanspruch in die Vernehmlassung.

Weiter soll der Bund ermächtigt werden, Programme zur Integration von Menschen mit Behinderungen und Informationskampagnen durchzuführen. Schliesslich konkretisiert der Gesetzesentwurf den Begriff eines ausreichenden Grundschulunterrichts gemäss Bundesverfassung. Dazu gehört, dass seh- und hörbehinderte Kinder in der Grundschule die Gebärdensprache beziehungsweise die Blindenschrift verwenden können.

Der Gesetzesentwurf gestaltet auch einige Spezialgesetze behindertenfreudlicher, so das Steuerrecht, das Fernmeldewesen sowie das Radio- und das Fernsehgesetz. Die Vernehmlassung dauert bis Anfang September.

Resultate der ersten Vernehmlassung

In einer ersten Vernehmlassung hatte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) im letzten Jahr den grundsätzlichen Bedarf nach Gleichstellungsmassnahmen für Behinderte ausgelotet. Gemäss den Antworten drängen sich Massnahmen vor allem beim öffentlichen Verkehr, bei Bauten, beim Fernsehen und bei Telefondienstleistungen sowie bei Bildung und Arbeit auf.

Die Wirtschaft und bürgerliche Parteien hatten sich gegen ein einklagbares Verfassungsrecht ausgesprochen. Hauptargument waren die hohen Folgekosten.

Die Kosten der Anpassungen

Die erste Vernehmlassung hatte auch Hinweise auf die Kosten einzelner baulicher Massnahmen ergeben. Beim öffentlichen Verkehr wurden zwischen 55 und 900 Mio. Franken veranschlagt. Die Maximalvariante geht von einer raschen Umrüstung des ganzen Rollmaterials und vom Ausbau sämtlicher Bahnhöfe aus. Bei Gebäuden gingen die Schätzungen der Behindertenorganisationen für Neubauten von zwei bis fünf Prozent Mehrkosten aus. Die Post veranschlagte für Umbauten an ihren Gebäuden 24 Mio. Franken.

Im Bildungsbereich hielten sich die Mehrkosten und der zusätzliche Nutzen gemäss den Angaben die Waage. So könnten mit der Integration von Behinderten in Regelklassen Kosten für Sonderschulen eingespart werden. Die Invalidenversicherung (IV) wendet heute dafür jährlich 600 Mio. Franken auf.

Volksinitiative und parlamentarische Vorstösse

Neben der im letzten Sommer eingereichten Volksinitiative überwies der Nationalrat (grosse Kammer des Schweizer Parlaments) zwei Vorstösse in gleicher Sache. Eine Initiative von Marc Suter (FDP/BE) von 1995 entspricht weitgehend dem Volksbegehren. Eine Motion von Jost Gross (SP/TG) verlangt ein Ausführungsgesetz zur Verfassungsbestimmung.

swissinfo und Agenturen

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