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Helfen statt richten

Gemäss dem Gesetz wäre der Schwangerschafts-Abbruch zur Zeit in der Schweiz verboten. Keystone Archive

Für die Regierung ist ein Ja zur Fristenregelung kein Ja zur Abtreibung. Die Frau solle aber künftig selbst über ihre Schwangerschaft entscheiden können.

Im Juni entscheiden die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über zwei Vorlagen, welche beide die heutige Regelung des Schwangerschafts-Abbruchs ändern wollen.

Bei der Fristenregelung soll der heute de jure verbotene Schwangerschafts-Abbruch bis zur 12. Woche erlaubt werden. Eine genau gegenteilige Entwicklung will die Initiative “für Mutter und Kind”, welche Abtreibungen faktisch verbieten will.

Ehrlichkeit schaffen

Die Initiative lehnt die Regierung ab, für die Fristenregelung empfiehlt sie ein Ja. Die heutige Situation sei paradox und nicht ehrlich, sagte Justizministerin Ruth Metzler am Freitag. “Die Fristenregelung dagegen achtet die Würde der Frau und vertraut ihr jene Entscheidung an, die sie unmittelbar betrifft.”

Keine Frau werde sich leichtfertig für eine Abtreibung entscheiden. Diese sei aber manchmal der einzige Weg. Im Ausland sei die Fristregelung üblich, und sie habe zu keiner Zunahme der Abtreibungen geführt.

Gesetz und Realität vereinen

Das geltende Gesetz aus dem Jahr 1942 trage der Realität nicht mehr Rechnung, indem es die Abtreibung nur bei medizinischen Indikationen zulasse.

Mit einer grosszügigen Auslegung komme es zu jährlich 12’000 bis 13’000 Abbrüchen, von denen keiner strafrechtlich verfolgt werde. Gesetz und Realität müssten wieder zusammengeführt werden, sonst werde der Staat unglaubwürdig.

Eine Verschärfung des Vollzugs und eine Kriminalisierung der Frauen wolle der Bundesrat nicht. Der Bundesrat könne sich der vom Parlament getroffenen Neuregelung anschliessen, wolle aber begleitende Massnahmen.

Dazu gehörten die Aufwertung der kantonalen Beratungsstellen, eine Mutterschaftsversicherung und von der Krankenkasse bezahlte Verhütungsmittel. Zudem müssten Kinderbetreuung und Beruf vereinbar sein.

Klares Nein zur restriktiven Initiative

Die gleichzeitig zur Abstimmung gelangende Volksinitiative “für Mutter und Kind” führe zu einem faktischen Abtreibungsverbot, begründeten Metzler und die Sozialdemokratin Anita Thanei, Präsidentin der nationalrätlichen Rechtskommission, die Ablehnung.

Frauen würden selbst nach Vergewaltigungen zum Austragen des Kindes gezwungen, sagte die Justizministerin. Dieser Zwang wäre eine doppelte Demütigung der Opfer. Ein Abtreibungsverbot würde die Abbrüche nicht verringern, sondern die Frauen zu gefährlichen illegalen Abtreibungen zwingen.

“Gebärmaschinen”

Zu fragen sei, ob es den Initianten um die Reduktion der Abbrüche oder um die Bestrafung gehe. Die unterschiedlichen religiösen Überzeugungen respektiere der Bundesrat. Mit der Fristenregelung werde niemand zu einer Abtreibung gezwungen. Die Initiative sei völlig realitätsfremd und würde die Schweiz um 100 Jahre zurückwerfen, ergänzte Thanei. “Sie degradiert die Frauen zu empfindungslosen Gebärmaschinen”, sagte Thanei.

80 Prozent der Abbrüche bis zur zehnten Woche

Mit der Fristenregelung wird die Abtreibung straflos, wenn sie in den ersten zwölf Wochen nach Beginn der letzten Periode erfolgt. Die Frau muss den Abbruch schriftlich verlangen und eine Notlage geltend machen. Laut Thomas Zeltner, Direktor des Bundesamtes für Gesundheit, erfolgen 80 Prozent der Abbrüche in der Schweiz zwischen der sechsten und der zehnten Woche. Zwei Drittel aller Abtreibungen werden bei über 25-jährigen Frauen vorgenommen.

swissinfo und Agenturen

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