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Hodlers “Holzfäller” als Jubiläumsmünze in Gold

Jubiläumsmünze mit dem Sujet, das bereits die alte 50er-Note zierte: Ferdinand Hodlers "Holzfäller". (Bild: Swissmint)

Die Sondermünzen und -marken zum 100-Jahre-Jubiläum der Schweizerischen Nationalbank (SNB) sind da: Hodlers "Holzfäller" in Gold und eine Hunderternote zum Aufkleben.

Die eidgenössische Münzstätte Swissmint und die Post haben am Donnerstag in Bern die neuen Wertzeichen symbolisch übergeben.

Die beiden Jubiläumsmünzen wurden vom Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung, Peter Siegenthaler, präsentiert. Die Goldmünze mit einem Nennwert von 50 Franken zeigt den “Holzfäller” von Ferdinand Hodler.

Auf der Silbermünze im Wert von 20 Franken ist ein Teilausschnitt der aktuellen 20-Franken Banknote mit dem Porträt des Schweizer Komponisten Arthur Honegger abgebildet. Sie wurden vom renommierten Grafiker und Kunstmaler Roger Pfund aus Genf gestaltet.

Siegenthaler würdigte die Neugestaltung des schweizerischen Münzwesens als eine der grössten Errungenschaften des neuen Bundesstaates. Er erinnerte an die desolaten Zustände vor dieser Zeit mit verschiedensten Währungen und Prägungen, welche lange die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz behinderten.

Kunstschaffen gestern und heute

Bei den Jubiläumsmünzen, obwohl aus Edelmetall, handle es sich allerdings nur beschränkt um “richtiges Geld”, erläuterte Siegenthaler: “Zur Annahme der Gedenkmünzen sind seit dem Inkrafttreten des Währungs- und Zahlungsmittelgesetzes im Jahr 2000 nur noch die Kassen des Bundes verpflichtet.”

Die von der Eidgenössischen Münzstätte Swissmint geprägten Münzen bildeten auch bewusst einen Kontrast zwischen dem Kunstschaffen vor hundert Jahren und jenem von heute.

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Neun Mal verkleinerte Hunderternote

Postchef Ulrich Gygi erinnerte daran, dass die Nationalbank und die Post im vergangenen Jahrhundert den bargeldlosen Verkehr in der Schweiz überhaupt erst möglich gemacht hätten.

Er überbrachte eine 85-Rappen-Marke und eine Ein-Franken- beziehungsweise 100-Rappen-Marke. Geschaffen wurden sie von Jörg Zintzmeier, der auch für die aktuelle Banknotenserie verantwortlich zeichnet.

Die 100-Rappen-Marke ist denn auch eine neun Mal verkleinerte Hunderternote. Die andere Marke zeigt verschiedene notenähnliche Gestaltungselemente.

Gygi machte auf die Gemeinsamkeiten zwischen Geld und Briefmarken aufmerksam: “Beides sind Kulturgüter unseres Landes. Sie haben sowohl einen pekuniären als auch einen künstlerischen Wert. Beide tragen sie ein Bild der Schweiz in die Welt hinaus. Und beide werden sie gesammelt.”

Das Gold als Anker

Nationalbankpräsident Jean-Pierre Roth dankte bei der Übergabe auch der Schweizer Bevölkerung für das Vertrauen, das sie dem Institut seit hundert Jahren entgegenbringe. Dieses sei die Grundlage für eine erfolgreiche Geldpolitik und damit für die Stabilität des Schweizer Frankens.

“Früher war das Gold der Anker, an den die Währung direkt und später indirekt gebunden war”, führte Roth aus und ergänzte: “Im Zeitalter des Papiergeldes ist das Vertrauen in die Politik des Noteninstituts für die monetäre Stabilität massgebend.”

Roth kam auch auf den zähen Anfang der Nationalbank zu sprechen. 14 Jahre dauerte der Streit um die Gründung, bis 1905 das Parlament das Nationalbank-Gesetz in einem gut schweizerischen Kompromiss endlich verabschiedete.

swissinfo und Agenturen

Die Jubiläumsmünzen sind bei der SNB, bei verschiedenen Banken, im Münzenhandel oder direkt bei Swissmint erhältlich.
Die Sondermarken sind ab 6. März an den Poststellen im Verkauf und, solange Vorrat, bis Ende März 2008 an den Philateliestellen.

Die Notenbank nahm ihre Tätigkeit am 20. Juni 1907 auf. Dem war ein langer Streit vorausgegangen: von 1891, als das Notenmonopol dem Bund anvertraut wurde, bis 1905, als National- und Ständerat das Nationalbank-Gesetz verabschiedeten.

Der Streit spielte sich vornehmlich zwischen zwei Fronten ab. Auf der einen Seite waren die Anhänger einer Staatsbank, die eine politische Kontrolle befürworteten, auf der anderen Seite die Verfechter einer Privatbank, welche der Wirtschaft nahe standen. Doch auch die Verteilung der Erträge der Bank musste gelöst werden.

Schliesslich wurde ein typisch schweizerischer Kompromiss gefunden: eine durch ein bundesrechtliches Spezialgesetz konstituierte Aktienbank mit Doppelsitz in Bern und Zürich und mit einer einfachen Regelung zur Gewinnverteilung. Demnach erhalten die Kantone zwei und der Bund einen Drittel des Gewinns.

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