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Illegaler Waffenhandel: Bankschalter weiter geöffnet

Karlheinz Schreiber: Angeklagt wegen Steuerflucht, Bestechung und Betrug. Reuters

Der Fall des Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber wirft auch ein Schlaglicht auf den Umgang von Schweizer Banken mit dubiosen Geldern. Jetzt-Analyse mit Daniel Thelesklaf, Ex-Leiter der Meldestelle für Geldwäscherei des Bundes.

Der Fall Schreiber – Details dazu im Extra rechts – hatte 1998 das politische Ende des damaligen deutschen Bundeskanzlers Helmut Kohl eingeläutet.

Der Waffenlobbyist hatte die Regierungspartei, die Christlich Demokratischen Union (CDU), grosszügig mit Geldern bedacht. Diese stammten aus Provisionen für Waffengeschäfte, die Schreiber eingefädelt hatte.

Die Affäre zog ihre Kreise bis in die Schweiz. CDU-Vertreter brachten kofferweise Schwarzgeld auf geheime Konten von Schweizer Banken.

Ein Vorgang, der sich laut Daniel Thelesklaf, dem ersten Leiter der Meldestelle für Geldwäscherei im Schweizerischen Bundesamt für Polizei (BAP), heute in jener Form zwar kaum wiederholen könnte.

Dennoch lässt das Geldwäscherei-Gesetz, das seit 1998 in Kraft ist, immer noch grosse Lücken offen, so der heutige Direktor des Basel Institute on Governance und Vorstandsmitglied der Nichtregierungs-Organisation Transparency International.

swissinfo.ch: Der Fall Schreiber wirft die Frage auf, ob heute noch Gelder aus zwielichtigen Geschäften im internationalen Waffenhandel auf Schweizer Bankkonten fliessen. Oder hat das Geldwäscherei-Gesetz von 1998 etwas gebracht?

Daniel Thelesklaf: Man muss unterscheiden zwischen dem legalem Waffenhandel, einem grossen Geschäft, und dem illegalen. In der Schweiz ist Waffenhandel dann illegal, wenn man keine entsprechende Bewilligung hat. Handelt beispielsweise ein ausländischer Händler in der Schweiz ohne Bewilligung mit Waffen, wäre das strafbar.

Ein solches strafbares Handeln wird in der Schweiz aber nur als Vergehen taxiert, einer Straftat der milderen Kategorie. Im Gegensatz zu Verbrechen, die schwerere Straftatbestände darstellen. Deshalb dürfen Schweizer Finanzinstitute solche Gelder straflos entgegen nehmen und verwalten.

swissinfo.ch: Die Person geht aber nicht straflos aus, wenn sie auffliegt?

D.T.: Die Person kann durchaus Gegenstand einer Strafuntersuchung werden. Aber den Finanzintermediär, der Gelder aus illegalen Waffengeschäften verstecken hilft, kann man strafrechtlich nicht belangen.

swissinfo.ch: Weshalb betrachtet der Gesetzgeber illegalen Waffenhandel nicht als schwere Straftat?

D.T.: Die Antwort müsste das Eidgenössische Finanzdepartement geben. Es war das EJPD, das entschied, solche Straftaten nicht dem Geldwäscherei-Artikel zu unterstellen.

Historisch kann dies damit erklärt werden, dass die Geldwäscherei als Mittel im Kampf gegen Drogenkriminalität diente, denn zu Beginn unterstanden nur Gelder aus dem Drogenhandel dem Geldschwäscherei-Artikel. Später wurde dies auf weitere schwere Delikte ausgeweitet.

Dennoch gibt es immer noch eine Reihe von Tatbeständen, die nicht darunter fallen, wie eben der illegale Waffenhandel. Oder auch der Handel mit Kinderpornographie, was ich als ebenso störend empfinde.

swissinfo.ch: Wie oft ermittelten die Strafverfolgungsbehörden seit 1998 wegen Finanztransaktionen im Zusammenhang mit illegalem Waffenhandel?

D.T.: Nur in sehr wenigen Fällen. Weil illegaler Waffenhandel nicht unter das Geldwäscherei-Gesetz fällt, müssen die Banken und andere Finanzinstitute solche Vorfälle gar nicht melden.

Eine wichtige Bestimmung im Geldschwäscherei-Gesetz besagt, dass man bei Verdacht auf eine schwere Straftat den Fall in Bern melden muss.

Nicht so beim Waffenhandel. Eine Bank kann und darf dies gar nicht melden, weil der Waffenhändler den Schutz des Bankgeheimnisses geniesst, selbst dann, wenn er illegale Waffengeschäfte tätigt.

Ich glaube aber, dass die Banken in den letzten Jahren sehr viel vorsichtiger geworden sind. Auch wenn sie sich gar nicht strafbar machen, werden sie sich davor hüten, solche Gelder entgegen zu nehmen, allein schon nur wegen des Risikos der Rufschädigung.

swissinfo.ch: Welche Banken zählen Sie zu dieser Gruppe?

D.T.: Die international tätigen Banken werden sensibler sein als solche, die nur in der Schweiz aktiv sind. Alle international tätigen Banken müssen auf ihr Image im Ausland bedacht sein.

Der Fall UBS zeigt, dass eine international tätige Bank nicht nur die Rechtslage in der Schweiz beachten kann. Sie muss auf die Gesetze in allen Ländern Rücksicht nehmen, in denen sie aktiv ist.

Wenn wir als Privatperson ins Ausland reisen, müssen wir uns auch vorher darüber schlau machen, was dort strafbar ist und was nicht. Umgekehrt sind Ausländer bei uns ja auch dem Schweizer Recht unterstellt.

swissinfo.ch: Machen auch andere Länder bei den Finanztransaktionen diesen Unterschied zwischen schwerer Straftat und Vergehen?

D.T.: Diese Lücke betreffend Waffenhandel ist nicht Schweiz-spezifisch, sondern auch im Ausland oft zu finden. Aufgrund der Grösse ihres Finanzplatzes steht die Schweiz aber immer im Zentrum des Interesses. Über ein Drittel aller grenzüberschreitend verwalteten Vermögen finden sich bei Schweizer Instituten.

Damit ist das potenzielle Risiko viel grösser, dass es einen neuen Fall Schreiber geben könnte. Gerade im derzeitigen Umfeld ist das aber das letzte, was der Finanzplatz Schweiz braucht.

swissinfo.ch: Können Finanzinstitute Gelder aus zwielichtigen Waffengeschäften überhaupt erkennen?

D.T.: Dies gehört zu den grossen Schwierigkeiten, und das muss man berücksichtigen, bevor man mit dem Finger auf die Banken zeigt. Es ist generell schwer, kriminelle Gelder zu erkennen, denn Geld stinkt ja bekanntlich nicht.

Je nach Art der Abwicklung von Transaktionen kann man aber Kategorien von höherem und geringerem Risiko unterscheiden. Grössere Bargeldbeträge müssen heute als erklärungsbedürftig angesehen werden.

Wenn wie damals im Fall Schreiber Vertreter ausländischer politischer Parteien Millionenbeträge in Koffern in die Schweiz bringen, muss das natürlich Aufmerksamkeit erregen. Im Zweifel müssen Finanzinstitute solche Geschäfte ablehnen.

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Geldwäscherei

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Geldwäscherei wird das Vorgehen genannt, mit dem die Herkunft von Geld aus kriminellen Aktivitäten verschleiert und dieses unbemerkt in legale Geschäftsaktivitäten geschleust wird. Es wird meistens mit Drogenhandel in Verbindung gebracht. Das Schweizer Geldwäschereigesetz von 1998 verpflichtet alle Finanzintermediäre (nicht nur Banken), ihre Kunden zu identifizieren und die materiellen Rechtsinhaber der Guthaben zu ermitteln (“know…

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swissinfo.ch: Gibt es weitere Indizien, bei denen Bankangestellte hellhörig werden müssten?

D.T.: Immer dann, wenn das Bedürfnis des Kunden nach Diskretion über das normale Mass hinaus geht. Darauf deuten beispielsweise der Einsatz von vielen Briefkastenfirmen. Oder wenn Strohmänner vorgeschoben werden und nur schwer ersichtlich ist, wer wirtschaftlich an diesen Geldern berechtigt ist. Indikatoren für verdächtiges Verhalten sind zudem Transaktionen, die in kleine Beträge portioniert werden, was wirtschaftlich gar keinen Sinn macht.

swissinfo.ch: Lässt sich die Summe beziffern, die im letzten Jahr aus legalen oder illegalen Waffengeschäften auf Schweizer Konti geflossen ist?

D.T.: Nein, leider stellen die Schweizer Behörden keine Daten zur Verfügung, die eine Schätzung erlaubten. Dies wäre im Bereich Waffenhandel noch schwieriger, weil es einen grossen legalen Teil gibt, einen kleineren illegalen und dazwischen eine grosse Grauzone.

Peter Siegenthaler und Renat Künzi, swissinfo.ch

Es geht um Provisionszahlungen in zweistelliger Millionenhöhe für den Verkauf von Airbus-Maschinen und Panzern während der 1980er- und zu Beginn der 1990er-Jahre.

Schreiber hat Verkäufe von Panzern nach Saudi-Arabien und von Flugzeugen nach Thailand und Kanada eingeleitet.

Im Gegenzug erhielt er von Firmen wie Thyssen oder Airbus millionenschwere Provisionen.

Den grössten Teil des Geldes soll er auf Schweizer Konten an deutsche Manager, Politiker und Beamte weitergezahlt haben.

In den Genuss der schwarzen Gelder kam vor allem die Christlich Demokratische Union (CDU) mit dem damaligen deutschen Kanzler Helmut Kohl an der Spitze.

Die CDU-Parteispendenaffäre läutete das politische Ende Kohls ein, der von Angela Merkel abgelöst wurde.

1995 setzt sich Schreiber nach Pontresina in der Schweiz ab.

1999 flüchtet er mit seinem kanadischen Pass nach Ottawa. Er wird in Toronto gefasst, kommt aber nach Zahlung einer Kaution von 1,2 Mio. Franken wieder frei.

2000 erhebt wird in Deutschland Anklage gegen Schreiber wegen Bestechung, Beihilfe zur Untreue, gemeinschaftlichem Betrug und Steuerhinterziehung erhoben. Er soll dem Fiskus rund zehn Millionen Euro vorenthalten haben.

2004 verfügt das höchste Gericht der Provinz Ontario Schreibers Ausweisung.

Am 3. August 2009 wird Schreiber wird von Kanada nach Deutschland geflogen, wo er sofort in U-Haft gesetzt wird. Ihm droht eine Gefängnisstrafe von bis zu 15 Jahren.

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