Die Strassenopfer-Stiftung Road Cross startet mit der Unterschriftensammlung für ihre Volksinitiative "Schutz vor Rasern". Die Initianten haben bis Ende Oktober 2011 Zeit, die nötigen 100'000 Unterschriften zusammenzubringen.
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Ziel des Volksbegehrens ist eine härtere Bestrafung von Rasern auf Schweizer Strassen. Wer durch vorsätzliche Verletzung grundlegender Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, soll für ein bis vier Jahre ins Gefängnis.
Dies soll namentlich gelten, wenn jemand die zulässige Höchstgeschwindigkeit krass missachtet, waghalsig überholt oder sich an einem Autorennen beteiligt.
Als “krass” gelten soll die Geschwindigkeits-Überschreitung bei einem Raser, der in einer 30er-Zone mit mindestens 70 km/h unterwegs ist, Innerorts ab 100 km/h, ausserorts ab 140 km/h und auf Autobahnen ab 200 km/h.
Verursacht ein Raser oder eine Raserin einen Unfall mit Todesfolge oder wird jemand schwer verletzt, muss die Strafe höher ausfallen. Die Initianten wollen ausserdem, dass die Fahrzeuge von Rasern eingezogen werden und Ersttätern für mindestens zwei Jahre der Führerausweis entzogen wird.
Die Initiative der Stiftung Road Cross wird von einem überparteilichen Komitee unterstützt, dem Vertreter von rechts und links angehören.
“Raser sind Kriminelle und müssen auch so behandelt werden”, sagte Adrian Amstutz, Nationalrat der Schweizerischen Volkspartei, vor den Medien in Bern.
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