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“Das ist eine Perversion der direkten Demokratie”

Einreichung einer Initiative
Die Unterschriften für die Volksinitiative "Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub" wurden im Juli 2017 eingereicht. Die Befürworter zogen diese dann zugunsten des vom Parlament angenommenen Gegenvorschlags zurück, der nun durch ein Referendum angegriffen wurde, was eine erbitterte Kontroverse über die Art und Weise der Unterschriftensammlung auslöste. Thomas Delley/Keystone

Die betrügerische Beschaffung von Unterschriften für Volksinitiativen oder Referenden müsste strafrechtlich verfolgt werden, und die Sammlung von Unterschriften gegen Entgelt sollte grundsätzlich verboten werden: Dies schlagen zwei sozialdemokratische Parlamentarier vor. Ihrer Meinung nach steht nicht weniger als das gute Funktionieren der direkten Demokratie in der Schweiz auf dem Spiel.

Viele Schweizer Bürgerinnen und Bürger sind in letzter Zeit in eine Falle getappt. Unterschriftensammler hatten sie überzeugt, für ein bestimmtes Anliegen zu unterschreiben. Sie taten dies in gutem Glauben. Doch auf dem Unterschriftenbogen wurde genau das Gegenteil gefordert.

Diese Vorgänge haben im letzten Jahr in der Schweiz hohe Wellen geschlagen. Denn etliche Personen fühlten sich hinters Licht geführt. Alle bekannt gewordenen Fälle ereigneten sich in den französischsprachigen Kantonen.

Zuerst konnten solche Machenschaften im Fall des Referendums gegen das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung nachgewiesen werden. Danach passierte das Gleiche beim Referendum gegen den Vaterschaftsurlaub. Einige Personen dachten etwa, mit ihrer Unterschrift werde ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub gefordert. Unterschrieben haben sie aber de facto das Referendum gegen diesen Vaterschaftsurlaub.

Unter den Personen, die diese Täuschung bemerkten, befand sich just Nationalrat Mathias ReynardExterner Link, also genau der Mann, der am Anfang der neuen Bestimmungen gegen HomophobieExterner Link stand. Der sozialdemokratische Nationalrat filmte die Szene und veröffentlichte sie auf Twitter, um die Vorfälle anzuprangern. Er forderte die in die Irre geführten Bürger auf, sich an die Behörden zu wenden und die Ungültigkeit ihrer Unterschriften zu verlangen.

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Reynard hat zudem eine InterpellationExterner Link an den Bundesrat eingereicht. Darin fragt er: “Haben Stimmberechtigte, die ein Initiativ- oder ein Referendumsbegehren unterschrieben haben, die Möglichkeit, die Unterschrift insbesondere im Falle von irreführenden Methoden zurückzuziehen?”

Der Bundesrat erklärte, dass das Bundesrecht keine Möglichkeit vorsehe, um eine Unterschrift für ein eidgenössisches Volksbegehren zurückzuziehen. Zugleich aber wird festgehalten, “dass die Unterzeichnung eines Volksbegehrens die Stimmabgabe in einer allfälligen Volksabstimmung nicht präjudiziert”. Das heisst: Wenn jemand mit seiner Unterschrift etwa eine Initiative unterschreibt, kann er oder sie in einer Abstimmung gleichwohl auch gegen die Initiative stimmen.

“Betrügerisches Einholen von Unterschriften ahnden”

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Baptiste Hurni. © Gaetan Bally/Keystone

Reynard war enttäuscht von der Reaktion des Bundesrats und diskutierte die Angelegenheit mit seinem Parteifreund Baptiste HurniExterner Link. Daraus folgte eine MotionExterner Link, die fordert, das Strafgesetzbuch so zu ändern, dass das betrügerische Einholen von Unterschriften für ein Referendum oder eine Initiative durch Irreführung der Stimmberechtigten geahndet werden kann. Der Vorstoss wurde noch nicht behandelt.

“Diese Methoden gefährden unsere direkte Demokratie und müssen daher genauso wie Betrug bestraft werden”, sagte Nationalrat HurniExterner Link kürzlich in einem Beitrag des öffentlichen Radios und Fernsehens der französischsprachigen Schweiz (RTS).

Der Parlamentarier zeigte sich sehr besorgt über die Zunahme solcher Praktiken, die auch beim Referendum gegen den Vaterschaftsurlaub nachgewiesen werden konnten. Seiner Meinung nach brauchte es klare Regeln, um die direkte Demokratie zu schützen: “Die direkte Demokratie ist eines unserer höchsten Güter, und wir müssen diese mit allen Mitteln bewahren.”

Bezahlte Unterschriftensammler

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Bei beiden Referenden waren bezahlte Unterschriftensammler am Werk. Bei den Missbrauchsfällen handelte es sich um Personen, die von Incop SuisseExterner Link angestellt worden waren. Das ist ein Verein mit Sitz in Lausanne, der angibt, “die direkte Demokratie in der Schweiz zu fördern”. Incop erhielt in den letzten Jahren Mandate von verschiedenen politischen Parteien und Initiativ- sowie Referendumskomitees. Die Mitarbeitenden werden für die jeweils gesammelte Anzahl von Unterschriften bezahlt.

Die Unterschriftensammler erklärten gegenüber den Medien, nicht ausgebildet oder schlecht informiert worden zu sein. Sie hätten jeweils auf der Strasse nur das erzählt, was sie bei der kurzen Instruktion verstanden hätten. Wurden sie möglicherweise bewusst manipuliert?

Der Präsident von Incop, Franck Tessemo, wies seinerseits stets den Vorwurf der Manipulation zurück. Er gab den Mitarbeitenden die Schuld und sprach von “Missverständnissen sowie Einzelfällen.” Das Westschweizer Fernsehen RTS sowie das Deutschschweizer Fernsehen SRFExterner Link nahmen sich der Geschichte an.

Nach einem Bericht in der Westschweizer Sendung “Mise au Point” kündigte der Präsident von Incop an, dass künftig die politischen Parteien für die Instruktion und Ausbildung der Unterschriftensammler verantwortlich seien.

Das Problem an der Wurzel packen

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Mathias Reynard. Urs Flüeler/Keystone

Doch für Reynard gibt es sofortigen Handlungsbedarf. In der am 2. März beginnenden Session des Schweizer Parlaments wird er einen Vorschlag zum Verbot einer bezahlten Unterschriftensammlung einreichen. “Wir müssen das Problem an der Wurzel packen”, sagt er gegenüber swissinfo.ch.

Und seiner Ansicht nach liegt der Ursprung des Problems genau in der Tatsache, “dass Unternehmen für das Sammeln von Unterschriften bezahlt werden”. Es handle sich um “ein System, das Menschen in prekären Verhältnissen ausbeutet und sie einem ungeheuren Druck aussetzt, weil sie nach der Anzahl der gesammelten Unterschriften bezahlt werden. Diese Menschen werden ermutigt, die grösstmögliche Anzahl von Unterschriften mit allen Mitteln zu sammeln, auch mit Lügen.” Auf hinterhältige Weise “täuschen sie die Bürger, indem sie deren guten Glauben ausnutzen”.

Für den sozialdemokratischen Nationalrat wird mit diesen Methoden die fehlende Militanz ausgeglichen: “Das führt zu einer Perversion der direkten Demokratie, und so wird das Vertrauen der Bürger in die direkte Demokratie zerstört.”

Das Genfer Modell

Die Möglichkeit, eine Vergütung von Unterschriftensammlern zu verbieten, wurde jedoch in der Vergangenheit bereits mehrfach von der Schweizer Regierung und dem Parlament geprüft. Stets kam man zum Schluss, dass diese Praxis die Rechte des einzelnen Bürgers nicht beeinträchtigt.

Vor etwas mehr als einem Jahr wurde im Kanton Tessin eine parlamentarische InitiativeExterner Link der Bewegung für den Sozialismus MpS (extreme Linke) eingereicht, die just ein solches Verbot auf kantonaler Ebene forderte. Die Regierung lehnte den Vorstoss abExterner Link, genauso wie das ParlamentExterner Link. Von keiner anderen Partei gab es Unterstützung, nicht einmal von den Sozialdemokraten. Der Vorschlag erhielt nur 7 Stimmen bei 49 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen.

Die vorberatende Kommission des Tessiner Grossen Rats bezeichnete diesen parlamentarischen VorstossExterner Link sogar als “möglicherweise verfassungswidrig”. Nach einhelliger Meinung der Kommission würde ein solches Verbot “gegen den verfassungsmässigen Grundsatz der WirtschaftsfreiheitExterner Link verstossen”.

Somit ist Genf der bisher einzige Kanton, der ein solches Verbot auf kantonaler Ebene kennt. Mathias Reynard wird sich auf dieses Modell berufen.

(Übertragung aus dem Italienischen: Gerhard Lob)

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