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Kaderlöhne: Bund im “Wind des Wettbewerbs”

Finanzminister Kaspar Villiger versteht den Unmut über "goldene Fallschirme". Keystone

Die heutigen Löhne der obersten Führungskräfte in den bundesnahen Unternehmen sind nicht überrissen, sondern marktgerecht. Die Regierung will aber Lohngrundsätze festlegen. Gesetzesänderungen hält sie nicht für nötig.

Der Bundesrat hat am Dienstag (05.06.) den Bericht “Löhne und weitere Anstellungsbedingungen der obersten Führungskräfte” gutgeheissen. Untersucht wurden die Verhältnisse bei der Swisscom AG, der Post, der SBB, der Rüstungs-Unternehmung RUAG, der Nationalbank (SNB), der SUVA, der SRG und beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE). In diesem Zusammenhang hat die Regierung die Löhne und Bezüge von Spitzenbeamten offen gelegt (siehe unten).

Personalmarkt im Wettbewerb

Mit der Verselbständigung der ehemaligen Regiebetriebe hätten sich die Aufsichts- und Steuerungsfunktionen und das Umfeld der Unternehmungen grundlegend verändert, sagte Finanzminister Kaspar Villiger vor den Medien. Die politisch-strategische und die operative Führung seien nunmehr getrennt.

Er könne das Unverständnis in der Öffentlichkeit über die Höhe der Bezüge der obersten Manager und ihrer “goldenen Fallschirme” nachfühlen, sagte Villiger. Doch diesen Kaderleuten wehe der Wind des Wettbewerbs entgegen. Und sie müssten auf einem engen Markt rekrutiert werden.

Fehlende Sensibilität

Die Kaderlöhne seien in den letzten Jahren in vielen Fällen zwar spürbar angestiegen, sagte Villiger. Nach den Vergleichsstudien, die von den SBB und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) in Auftrag gegeben worden seien, “sind sie aber marktgerecht und liegen insgesamt eher im unteren Bereich der Bandbreite”.

Gesamthaft betrachtet könne daher nicht von überrissenen Löhnen gesprochen werden, erklärte Villiger. Die Verantwortlichen hätten durchwegs rechtmässig gehandelt, die nötige politische Sensibilität aber vermissen lassen: einerseits durch das Tempo der Anpassungen, anderseits durch “eine gewisse Grosszügigkeit in Einzelfällen”.

Grundsätze festlegen

Der Bundesrat wolle mit einer ausgebauten Berichterstattung über die Kaderlöhne die Transparenz verbessern. Sodann will der Bundesrat für Unternehmungen, bei denen der Bund alleiniger Eigentümer ist oder die dem Bund besonders nahestehen, Grundsätze für die Entschädigung der Verwaltungsräte sowie für die Entlöhnung, Boni und die berufliche Vorsorge der obersten Führungskräfte festlegen.

Der Bericht des Bundesrats antwortet auf die Begehren der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte, der Staatspolitischen Kommission und der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats. Die drei Kommissionen werden den Bericht am 14. Juni im Rahmen eines Hearings mit einer Vertretung des Bundesrates besprechen. Die Massnahmen des Bundesrats sind auf Ende 2001 terminiert.

swissinfo und Agenturen

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