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Kampf den Zwangsheiraten

Der Bundesrat will künftig Eheschliessungen vor dem 18. Altersjahr auch bei Ausländern verbieten. Nicht mehr toleriert werden sollen auch im Ausland geschlossene Ehen mit Unmündigen.

Mit Vorschlägen für Revisionen des Zivilgesetzbuches (ZGB) und damit auch des Strafgesetzbuches, des Partnerschaftsgesetzes und des Internationalen Privatrechtes will der Bundesrat den Schutz vor Zwangsheiraten erhöhen.

Zwar müssen Zivilstands-Behörden auch heute schon die Trauung verweigern, wenn die Ehe offensichtlich nicht aus freiem Willen eingegangen wird. Künftig sollen sich die Behörden aber davon vergewissern müssen.

Zudem soll Klage eingereicht werden, wenn die Ehe nicht aus freiem Willen geschlossen wurde oder wenn zur Zeit der Eheschliessung einer der Ehegatten noch nicht das 18. Altersjahr zurückgelegt hat.

Das Strafgesetzbuch stellt Zwangsheiraten nicht ausdrücklich unter Strafe. Eine erzwungene Heirat kann laut Bundesamt für Justiz als Nötigung erfasst und mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.

Ausgelöst hat die Vorlage, die nun bis am 15. Februar 2009 in Vernehmlassung geht, eine Motion der früheren freisinnigen Zürcher Ständerätin Trix Herberlein.

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