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Karte löst den “Auslandskrankenschein” ab

Statt ein Formular schafft neu ein kreditkartengrosser Ausweis Zugang zu rezeptpflichtigen Medikamenten in der EU. Keystone

Versicherte der Schweizer Krankenkassen erhalten 2006 einen Ausweis in Grösse einer Kreditkarte. Darauf sind administrative Daten gespeichert.

Der neue Ausweis löst das EU-Formular 111 ab, das die Versicherten bisher für Auslandreisen benötigen. Die Karte gilt in allen EU-Ländern.

Wer in einem Land der Europäischen Union in einer Apotheke Medikamente auf Rezept kauft, zum Arzt geht oder sich im Spital behandeln lässt, muss ab 2006 die neue Versichertenkarte vorweisen.

Sie wird im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens mit der EU eingeführt und gilt als Ausweis, um ärztliche Leistungen auf Krankenkasse zu erhalten.

Der Ausweis berechtigt die Versicherten im Notfall zum Bezug von medizinischen Leistungen. Er sieht ähnlich aus wie eine Kreditkarte und enthält administrative Angaben wie Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, Name der Krankenversicherung, Versichertennummer und Verfalldatum. Ziel ist es, die grenzüberschreitenden Abrechnungen zu erleichtern.

Termin 31. März

Die sechs Millionen Versicherten der Schweizer Krankenkassen werden die Karte mit der Post zugestellt erhalten. “Die ersten Exemplare werden im Januar ausgeliefert. Wir rechnen damit, dass bis am 31. März alle Versicherten ihre Karte erhalten werden”, präzisiert Peter Marbet, Leiter Kommunikation beim Krankenversicherer-Verband santésuisse, gegenüber swissinfo.

“Die Rohlinge sind inzwischen produziert. Jetzt kommt die Phase der Personalisierungen.” Das heisst: Die Karten werden mit den Daten der Versicherten und dem Logo ihrer Versicherung versehen.

Um den Auslieferungstermin einhalten zu können, müssen jeden Tag 130’000 Karten hergestellt werden. Die Gesamtkosten für die Einführungsphase schätzt santésuisse auf einen Betrag zwischen 10 und 15 Mio. Franken.

Bessere Akzeptanz

Juristisch ändere sich gegenüber dem Formular 111 nichts, führt Marbet aus. “Bereits jetzt müssen Schweizerinnen und Schweizer in den EU-Ländern für Gesundheitsleistungen kein Depot mehr bezahlen. Wir gehen jedoch davon aus, dass die Akzeptanz der Karte besser sein wird, da das System in der ganzen EU eingeführt und damit allen Leistungsträgern bekannt sein wird.”

Ab 2008 plant der Bundesrat die Einführung einer Chipkarte, die auch medizinische Notfalldaten – etwa Allergien, Blutgruppe, bestehende Krankheiten oder Medikamenten-Unverträglichkeiten enthalten soll.

Versuche in Genf und im Tessin

“Technologisch sind die Karten ausbaufähig”, präzisiert Peter Marbet. “Die Krankenkassen können jedoch nicht von sich aus die Karten mit solchen zusätzliche Daten versehen. Dazu braucht es eine Verordnung des Bundesrates.”

Seit einiger Zeit laufen mit Rete sanitaria im Tessin und e-toile im Kanton Genf zwei Pilotprojekte für eine elektronische Versichertenkarte. Das Herzstück in Genf ist ein einheitliches, universell verfügbares Patientendossier, während der Kanton Tessin mit einer elektronischen Karte arbeitet, die als Schlüssel zu einem elektronischen Gesundheits-Netzwerk dient.

Ob und wie diese Erfahrungen dereinst in eine schweizerische elektronische Gesundheitskarte einfliessen, ist noch offen.

Missbrauch befürchtet

Mit der elektronischen Erfassung von Daten wie der Blutgruppe, aber auch von Krankengeschichten, Medikamentenallergien könne die Information des behandelnden Arztes verbessert werden und damit auch Kosten eingespart, argumentieren die Befürworter.

Datenschützer hingegen befürchten Missbräuche, falls die (schlecht leserlichen) Karteikarten dereinst durch eine zentrale und jederzeit abrufbare Patientendatenbank ersetzt wird.

swissinfo, Andreas Keiser

Mit dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU hat sich die Schweiz verpflichtet, 2006 eine Krankenkassen-Versichertenkarte einzuführen.

Die Karte in Kreditkarten-Grösse enthält administrative Angaben wie Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, Name der Krankenversicherung, Versichertennummer und Verfalldatum.

Mit der Versichertenkarte im Kreditkartenformat soll der Aufwand bei der grenzüberschreitenden Abrechnung reduziert werden.

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