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Keine einheitlichen Kinderzulagen

Kinder kosten viel. Keystone

Der Ständerat will nichts von einer Kinderzulage von 200 Franken pro Monat wissen: Damit bleibt diese Familien-Unterstützung in der Obhut der Kantone.

Seit Jahren wird über die Höhe der Kinderzulagen diskutiert. Hängig ist eine Volksinitiative, die pro Kind 450 Franken fordert.

Kinder sind eine teure Sache, sie geistern gar als Armutsrisiko durch die Schweizer Medien. Um Familien zu unterstützen gibt es deshalb Kinderzulagen.

Wie viel Geld allerdings pro Kind gezahlt wird, entscheiden die Kantone. In der Schweiz sind Art und Höhe von Familienzulagen damit in allen 26 Kantonen unterschiedlich geregelt, sie reichen von 150 Franken bis zu 344 Franken.

Mindestzulage gefordert

Bereits vor 14 Jahren reichte deshalb die damalige SP-Nationalrätin Angeline Fankhauser eine parlamentarische Initiative ein mit dem Ziel, die Zulagen national zu vereinheitlichen. Hängig ist zudem eine Volksinitiative der Gewerkschaft Travail.Suisse, die eine Zulage von mindestens 450 Franken fordert.

Der Ständerat hat sich am Mittwoch als Zweitrat mit dem indirekten Gegenvorschlag befasst, dem Bundesgesetz über Familienzulagen: Die Kleine Kammer hat einheitliche Mindestzulagen von 200 Franken – wie der Nationalrat gefordert hatte – pro Kind aus dem Gesetz gestrichen. Die Entscheide in der kleinen Kammer fielen äusserst knapp mit einem Stichentscheid des Ratspräsidenten.

Auch Bundesrat dagegen

Im Ständerat wurden nochmals die Argumente präsentiert. Das heutige System sei nicht nur kompliziert, sondern weise auch eindeutig Mängel auf, sagte Kommissionssprecher Urs Schwaller von der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP).

Es sei nun Zeit, die Zulagen gesamtschweizerisch zu vereinheitlichen, sagte die Sozialdemokratin Anita Fetz. Die Vorlage sei ein Kernelement einer kohärenten Familienpolitik. Es brauche Taten statt Sonntagsreden.

Den Kinderzulage-Befürwortern aus der SP und der CVP stand eine Phalanx aus der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP) und der Schweizerischen Volkspartei (SVP) gegenüber. Alex Kuprecht von der SVP sagte, durch die Schaffung eines Bundesgesetzes würden die Familienzulagen zu einem neuen Zweig des Sozialversicherungs-Gesetzes. Weiter befürchtet er Ausgaben für die Wirtschaft in Millionenhöhe.

Auf die Seite der Gegner der Vereinheitlichung schlug sich auch der Bundesrat. “Ein Mindestbetrag wäre ein Misstrauensvotum gegenüber den Kantonen”, sagte Innenminister Pascal Couchepin.

Keine Zulagen für Selbstständige

Auf Sparkurs blieb der Ständerat auch bei der Frage, wer von den Kinderzulagen profitieren solle. Im Gegensatz zum Nationalrat entschied er, Selbständigerwerbende vom Anspruch auf Zulagen auszunehmen.

Im Einklang mit dem Erstrat stimmte er aber dafür, dass künftig auch Nichterwerbstätige berücksichtigt werden. Neu knüpfte er daran aber die Voraussetzung, dass das Einkommen dieser Personen 30’000 Franken pro Jahr nicht übersteigt. Zudem soll es keine Zulage geben, wenn für die Kinder bereits andere Sozialleistungen ausgerichtet werden.

Vereinheitlichung bei den Voraussetzungen

Mit der Genehmigung des Gesetzes hat der Ständerat wenigstens bei den Voraussetzungen für Kinderzulagen Harmonie zwischen den Kantonen geschaffen: Vereinheitlicht wurden die Angaben zu den berechtigten Kindern, die Altersgrenzen, der Begriff der Ausbildung, die Dauer des Anspruchs und die Regelung bei Konkurrenz verschiedener Ansprüche.

Die Vorlage geht nun zurück an den Erstrat, den Nationalrat.

swissinfo und Agenturen

Der Nationalrat hat im vergangenen März einer Gesetzes-Vorlage zugestimmt, die eine minimale Kinderzulage von 200 Franken pro Kind und 250 Franken für Jugendliche bis 160 Jahren in Ausbildung vorsieht.

Damit sollten die Unterschiede zwischen den Kantonen beseitigt werden. Gegenwärtig betragen die Zuwendungen zwischen 150 und 344 Franken.

Der Ständerat ist zwar auf das Gesetz eingetreten, hat aber die Forderung nach einer einheitlichen Zulage verworfen. Das Geschäft geht jetzt zurück in den Nationalrat.

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